Verheerende Zustände hatte das Veterinäramt im März im Stall eines Freudenstädter Landwirts vorgefunden. Foto: SB-Archiv

Landwirt muss wegen 39 begangener Vergehen der Tierquälerei 10 000 Euro zahlen.

Freudenstadt - Es gibt keine Verhandlung, aber die Strafe für eine grausame Tat, die die ganze Region aufwühlte, steht fest: Der Landwirt aus einem Freudenstädter Stadtteil, der seine Rinder qualvoll verenden ließ, muss eine Geldstrafe zahlen und darf keine Tiere mehr halten.

Verurteilt wurde der Landwirt auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen 39 tateinheitlich begangener Vergehen der Tierquälerei. Der Freudenstädter akzeptierte jetzt den Strafbefehl über 10 000 Euro. Dies teilte Hans Kern, Verwaltungsleiter des Amtsgerichts in Freudenstadt, auf Anfrage unserer Zeitung mit. Zunächst hatte der Verteidiger des Landwirts laut Amtsgericht Freudenstadt Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben, ihn dann aber in der vergangenen Woche zurückgezogen.

Auch gegen das absolute Tierhaltungsverbot, das das Veterinäramt verhängt hat, hatte er zunächst Einspruch erhoben und ihn dann wieder zurückgezogen, so Edmund Henssler, Leiter des Veterinäramts, auf Anfrage unserer Zeitung. Nach dem Tierschutzgesetz habe der Landwirt aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufhebung des Tierhaltungsverbots zu stellen, wenn es keinen Grund mehr für die Annahme weiterer Zuwiderhandlungen gibt.

Die Vorkommnisse vom März dieses Jahres werden somit nicht vor Gericht aufgerollt. Seinerzeit hatte das Veterinäramt bei einer Kontrolle auf dem Bauernhof des Mannes 17 tote Rinder im Stall gefunden, in dem der Schwemmmist bis zu 30 Zentimeter hoch stand. Zwei weitere tote Tiere wurden in der Heuhalle gefunden. Von den noch lebenden Rindern mussten drei weitere eingeschläfert werden, weil sie entkräftet waren. Der Tierbestand des Hofs wurde seinerzeit aufgelöst. Die meisten der noch lebenden, aber völlig abgemagerten Tiere mussten geschlachtet werden.

Über die Hintergründe, warum es zu der Tiertragödie auf dem Bauernhof kommen konnte, wurde letztlich nur spekuliert. Veterinäramtsleiter Henssler vermutete, dass der Bauer mit der Rinderhaltung überlastet war. Auch über finanzielle Probleme wurde gemutmaßt. Die Tragödie in dem Hof, so vermutete Henssler, hatte sich vermutlich über Monate hingezogen. Bei der Auflösung des Tierbestands und beim Aufräumen im Stall und um den Hof hatte der Landwirt noch mitgeholfen.

Die Lebensgrundlage ist dem Landwirt mit dem Tierhaltungsverbot nicht entzogen. Er kann laut Henssler weiter seine Flächen bewirtschaften, im übrigen gehört zu dem Hof auch eine Biogasanlage.

Kommentar

Eine traurige Geschichte hat ihren traurigen Abschluss gefunden: Der Landwirt, der in einem Freudenstädter Stadtteil seine Rinder qualvoll verenden ließ, ist verurteilt worden. Ob die Geldstrafe von 10 000 Euro der Sache gerecht wird, ist eine Frage, die sich viele stellen werden. Aber lässt sich das unermessliche Leid der verendeten Tiere überhaupt in Geld aufwiegen?

Wichtig ist, dass der Landwirt auch in Zukunft keine Tiere mehr hält. Das absolute Tierhaltungsverbot, das das Freudenstädter Veterinäramt ausgesprochen hat, ist sicherlich notwendig und sollte auch bei einem Antrag auf Aufhebung beibehalten werden.

Denn wie es zu den verheerenden Zuständen auf dem Hof kommen konnte, ist noch immer nicht geklärt – hier wäre ein Prozess vielleicht hilfreich gewesen. Und es ist nicht auszuschließen, dass sich solche Zustände wieder einstellen.