23-Jähriger soll Mädchen misshandelt haben. Vier Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe beantragt.

Freudenstadt/Rottweil - Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen, wenn es nach dem Staatsanwalt geht, soll ein 23-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten bekommen. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

Die Erste Große Jugendkammer des Rottweiler Landgerichts muss sich mit dem Vorwurf auseinander setzen, dass der Mann an einem Februarmorgen im vergangenen Jahr die damals vierjährige Tochter seiner Partnerin in deren Wohnung in Freudenstadt massiv misshandelt habe. Das Mädchen trug jedenfalls neben multiplen Hämatomen an Kopf und Körper und einer Stauchung der Brustwirbelsäule vor allem massive innere Verletzungen davon.

Als Ausrede hatte die Mutter, die gegen den Rat ihrer Familie und trotz Verlobung und wiederholten Trennungen die Beziehung zu dem Mann aufrecht erhalten wollte, einen Sturz aus dem Bettchen, möglicherweise auch mehrere Treppenstufen hinunter, angeführt. Nur: Daher konnten diese Verletzungen in der Summe nicht stammen.

Zunächst war der Mann bei den Kindern gut angekommen. Schon vor der Tat im Februar hatte es jedoch einen Vorfall gegeben, dem aber nicht weiter nachgegangen worden war. Allerdings wurde beobachtet, dass sich die Kinder dem neuen Partner der Mutter gegenüber jetzt eher ablehnend verhielten. Es sei "ein böser Mann", der ihr "weh getan" habe, soll das Mädchen selbst zur Polizei gesagt haben. Überhaupt hat es sich - sowohl bei der Polizei als auch vor Gericht in einem geschützten Rahmen -- ausführlich geäußert. Die Verteidigung hatte besonders die Aussagen, in denen es um »Verbrecher« ging, auf dem Plan. Konnte das kleine Kind überhaupt von solchen Begriffen wissen, ohne dass sie ihm eingeredet worden wären?

Darauf kommt es jedoch nicht an, und auch eine Verwendung des Begriffs "ein böser Mann" allein reichte schwerlich aus. Dass die Mutter des Kinds, gegen die zunächst auch ermittelt worden war, eine zweifelhafte Rolle in der ganzen Konstellation spielte, was besonders im Verhalten nach dem dramatischen Vorfall deutlich wurde - die Frau äußerte sich mal in diese, mal in jene Richtung -, war letztlich für das Verfahren Nebensache. Die Mutter war nicht anwesend, als dem Kind die Verletzungen zugefügt wurden. Sie brachte den ältren Sohn zur Schule. Der Angeklagte war mit dem Mädchen alleine in der Wohnung.