Eine durchzechte Nacht hat einem jungen Mann vor dem Freudenstädter Amtsgericht eine Geldstrafe eingebracht. (Symbolbild) Foto: dpa

Junger Mann kann sich an Partynacht kaum erinnern. Frau an Nase verletzt.

Freudenstadt - "Ein schöner Abend mit einem ärgerlichen Ende" war am Montag Thema im Amtsgericht Freudenstadt. Der 27-jährige Angeklagte war bei einer Party im November des vergangenen Jahres betrunken auf dem Sofa des Gastgebers eingeschlafen. Die anderen Gäste versuchten ihn zu wecken und beschallten ihn dazu unter anderem mit lauter Musik aus einer mobilen Lautsprecherbox. Nach einiger Zeit soll der junge Mann schließlich aufgeschreckt sein und die Box in den Raum geschleudert haben. Anschließend schlief er wieder ein. Die Box traf allerdings eine andere Partybesucherin im Gesicht. Sie musste daraufhin im Krankenhaus behandelt werden, wo ein etwa drei Zentimeter langer Riss an ihrer Nasenspitze genäht werden musste.

Der Angeklagte bekam von alledem nichts mit, denn er wachte erst auf, als die Verletzte bereits im Krankenwagen war. "Ich kann mich an nichts davon erinnern und auch nach dem, was ich heute hier gehört habe, bin ich mir nicht sicher, dass ich das wirklich war", sagte er vor der Urteilsverkündung. Eine Einstellung des Verfahrens lehnte er ab. Er hoffte stattdessen auf einen Freispruch.

Damit hätte auch die 25-jährige Geschädigte leben können. Wie sie vor Gericht ausführte, sei sie nach dem Vorfall nur zur Polizei gegangen, weil sie davon ausging, dass das in Deutschland so gemacht werden müsse. Schließlich sei hier alles so "papierlich". Eine Strafverfolgung hatte sie allerdings nicht beantragt. Das hatte die Staatsanwaltschaft übernommen, die ein öffentliches Interesse an der Bestrafung des Mannes sah.

Dieser Ansicht folgte auch Richter Michael Gross. Er verurteilte den 27-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 40 Euro. "Ich habe nur einen Tipp für Sie", sagte Gross nach der Urteilsverkündung: "Vielleicht trinken Sie in Zukunft weniger, dann passiert so etwas nicht."