Ein 36-Jähriger bekommt wegen Körperverletzung eine Bewährungsstrafe. (Symbolfoto) Foto: dpa

Angeklagter tritt auf Opfer ein. 36-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.

Freudenstadt - Nachgetreten wird nicht, ansonsten macht man sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar. Das musste ein 36-jähriger kosovarischer Staatsbürger lernen, der vom Freudenstädter Amtsgericht wegen Nachtretens nach einer Schlägerei zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe und zu 50 Sozialstunden verurteilt wurde.

Der Vorfall, den Staatsanwalt Markus Wagner schilderte, ereignete sich am 4. April, als es abends in Freudenstadt vor einer Gaststätte zu einer Schlägerei kam, an der zwei Männer beteiligt waren. Die beiden hatten zuvor Alkohol getrunken und gewürfelt. Dabei kam es zu verbalen Auseinandersetzungen, die vor dem Lokal in einer Schlägerei endeten.

Als sein Kontrahent wehrlos am Boden lag, holte der Angeklagte noch zwei Mal aus und trat das Opfer mit seinem Schuh gegen den Kopf und gegen den Oberkörper, so dass dieser Platzwunden erlitt, so die Schilderungen des Staatsanwalts. Dies sei als gefährliche Körperverletzung mittels einer Waffe oder sonstigem Gerät, zu dem auch der Schuh des Angeklagten zähle, zu verurteilen, so der Staatsanwalt weiter.

Amtsgerichtsdirektor Michael Gross gab dem 36-Jährigen Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dieser wollte zur Sache jedoch keine Angaben machen und ließ seinen Verteidiger eine Stellungnahme abgeben. Sein Mandant habe sich bei dem Gerangel selber Schürfwunden und Schmerzen zugezogen und gebe zu, an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein., so der Anwalt. Mehr zu den Geschehnissen schilderten drei Passanten im Zeugenstand, die zufällig zu der Auseinandersetzung hinzugekommen waren.

Letzte Bewährungschance

Das am Boden liegende Opfer habe um Hilfe gerufen, dennoch habe der Angeklagte zwei Mal "mit Schwung" nachgetreten, sagte einer der Zeugen. Er habe versucht zu schlichten und die Polizei verständigt. Ein weiterer Zeuge berichtete von "aggressivem Verhalten" des Angeklagten. Auch eine Ärztin aus Wien wurde Zeugin des Tumults. Sie gab bei der Polizei an, dass die Köpfe der beiden Streithähne schon blau angelaufen seien, was auf einen Sauerstoffmangel gedeutet habe. Einer habe sich jedoch aus der Lage befreien können, der andere sei regungslos am Boden liegen geblieben. Auch sie bestätigte ein Nachtreten.

Der ermittelnde Polizeibeamte informierte über einen Blutalkoholgehalt von 0,88 Promille beim Angeklagten und von 1,22 Promille beim Opfer. Das Opfer selber sah aber keine Notwendigkeit, den Vorfall anzuzeigen und erschien auch nicht zum Gerichtstermin.

Nach einer kurzen Pause und Rücksprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung beschloss das Gericht, auf die Aussage des Geschädigten zu verzichten. Nach der Beweisaufnahme verlas Richter Gross noch drei Eintragungen aus dem Bundeszentralregiste, alle wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung. Außerdem sei der Angeklagte bewährungsbrüchig und erst im Januar dieses Jahres zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, betonte er.

Der zuständige Bewährungshelfer berichtete, dass die Auflagen von der vorigen Verurteilung wegen Terminproblemen noch nicht erfüllt werden konnten. Der Mann sei jedoch einsichtig, zuverlässig und zeige sich offen. Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung von weiteren zehn Monaten zu den bereits im Januar verhängten sechs Monaten, die ein letztes Mal zur Bewährung ausgesetzt werden könne, und eine Geldstrafe.

Die Verteidigung plädierte für eine Strafe im unteren Bereich und sprach von Überlegungen, die verminderte Schuldfähigkeit anwenden zu wollen. Der Angeklagte bekomme eine letzte Bewährungschance und müsse lernen, sich zurückzunehmen, so der Richter.