Szenen wie hier auf unserem Archivbild spielten sich vor rund einem Jahr im Firmengebäude eines Freudenstädter Busunternehmens ab. Dort brach ein 38-Jähriger ein und war dabei nicht zimperlich. Für die Tat musste er sich nun vor dem Amtsgericht verantworten. Foto: Gebert

Amtsgericht Freudenstadt verurteilt Kroaten. 38-Jähriger muss Wohnsitzwechsel in Heimatland vollziehen.

Freudenstadt - Mit einer Taschenlampe und einem Vorschlaghammer ausgerüstet, verschaffte sich ein Einbrecher Zugang zu den Räumen eines Freudenstädter Busunternehmens im April 2013. Nun musste er sich für dafür vor dem Freudenstädter Amtsgericht verantworten. Durch den Tipp eines anonymen Anrufers und einer DNA-Spurenanalyse konnte der Täter gefasst werden. Seit Dezember saß der Täter in Untersuchungshaft in Hechingen. Der aus Kroatien stammende Einbrecher musste sich in der öffentlichen Hauptverhandlung wegen Diebstahls und Sachbeschädigung verantworten.

Wie von Staatsanwalt Trick, der die Anklage verlas, zu erfahren war, war der Angeklagte gegen Mitternacht im April 2013 mit einem Mittäter zunächst in den Lichtschacht des Firmengebäudes eingedrungen. Dann brach er ein Fenster auf und schlug eine Metalltür ein. Vom Innenhof gelangte er zunächst ins Büro im Erdgeschoss der Firma und schließlich ins erste Obergeschoss. Im Inneren ging der Täter nicht gerade zimperlich mit der Einrichtung um: Fünf weitere Türen in den Büroräumen wurden aufgehebelt und ein weiteres Fenster eingeschlagen. Im Dienstraum schlug der Täter dann mit dem Vorschlaghammer auf einen Wertfachschrank ein, um an seine Beute zu gelangen. Gestohlen wurden ein Druckermodul, mehrere Fahrscheine, Wechsel- und Fahrgeld im Gesamtwert von rund 1300 Euro. Pech für den 38-jährigen Täter, dass er bei seinem Diebeszug durch ein herannahendes Auto gestört wurde. Er flüchtete vom Anwesen.

Wie er bei der Befragung durch Richterin Jennifer Dallas-Buob zugab, waren an dem Einbruch zwei Täter beteiligt. Allerdings wollte er keine weiteren Auskünfte über den Mittäter geben. Eine Dolmetscherin übersetzte während der Verhandlung. Die Befragung mehrerer Zeugen, darunter auch die Polizisten, die nach der Tat vor Ort waren, ergaben, dass der Einbrecher regelrecht gewütet habe, um sich mit massiver Gewalteinwirkung Zugang zu den Wertsachen zu verschaffen.

Da sich der Einbrecher geständig zeigte und dessen Verteidiger Daniel Petrovic "Wiedergutmachung des Schadens" anbot, ging es im Wesentlichen darum, die genaue Schadenssumme festzustellen. Nach längerem Hin- und Her, unter Hinzuziehung der Fotos und den Ergebnissen der Zeugenbefragungen, wurde die Schadensumme auf rund 2000 Euro festgelegt. Die vergleichsweise niedrige Schadenssumme, sei dadurch entstanden, konstatierte Richterin Dallas-Buob, dass die Firma "löblicherweise viele Schäden in Eigenleistung repariert" habe. Für sie lag die festgestellte Schadenssumme bei rund 1500 Euro.

Der Staatsanwalt hielt in seinem Plädoyer eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung mit Auflagen für angemessen und stellte dem bisher nicht vorbestraften Täter eine günstige Zukunftsprognose. Der Verteidiger beantragte eine Strafe von acht Monaten auf Bewährung, da sein Mandant die Tat eingeräumt und eine Wiedergutmachung angeboten hatte. Die Richterin gab dem Angeklagten vor der Urteilsverkündung, die Möglichkeit, etwas zu sagen. Mit den Schlussworten "Es tut mir sehr leid" nahm der Angeklagte die Möglichkeit wahr. Richterin Dalls-Buob verurteilte den gelernten Trockenbauer, der ansonsten in Kroatien in geregelten Verhältnissen mit Ehefrau und Kleinkind lebt, zu neun Monaten auf Bewährung, sowie der Schadensregulierung. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Als Auflage muss der Angeklagte zusätzlich 1000 Euro an das Deutsche Kinderhilfswerk zahlen, die Gerichtskosten tragen und seinen Wohnsitzwechsel nach Kroatien vollziehen.