VW-Kleinlöschfahrzeug mit Tragkraftspritze Foto: Kreisarchiv

Hinter der Nummer „ZAK 3/130“ verbirgt sich im Kreisarchiv die Geschichte des Feuerwehrwesens im Altkreis Balingen in den Jahren von 1949 bis 1957. Blaulichtfans und Interessierte können Einblick bekommen – auch darüber, dass die Wehr damals als paramilitärische Organisation galt.

Der Kreisfeuerlöschverband Balingen wurde 1949 gebildet. Alle Gemeinden des Kreises Balingen waren verpflichtet, dem Löschverband beizutreten und ihm sämtliche motorisierten Löschfahrzeuge zu übertragen.

Die Gründung des Kreisfeuerlöschverbandes war eine Forderung der französischen Besatzungsverwaltung (Gouvernement Militaire Regional du Württemberg): „Sie wollten eine Ausweitung der Feuerwehr durch die gute Kontrollmöglichkeit bei einem zentralisierten Verband unterbinden. Für die Franzosen galt damals die Feuerwehr als eine Art paramilitärische Organisation“, wie der Freudenstädter Landrat Hesselbarth rückblickend schreibt.

1948 hatte die Balinger Feuerwehr 16 lange Hosen

Im Kreis Balingen kam es damals zu Protesten einzelner Gemeinden, da die Gründung des Verbandes als ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung angesehen wurde, der auch zusätzliche Kosten mit sich brachte. Gab die Stadt Balingen ihre Weigerung alsbald auf, musste Erlaheim durch das Innenministerium Württemberg-Hohenzollern als letzte Gemeinde zum Beitritt gezwungen werden.

Seinen Sitz hatte der Verband alsdann in Balingen. Verbandsvorsitzender war der Landrat. Trotz der anfänglichen Skepsis konnte das Feuerwehrwesen in den folgenden Jahren kontinuierlich ausgebaut und konnten Einsatzwagen sowie Materialien beschafft werden. So verfügte die Balinger Feuerwehr 1948 nur über einen Mannschaftswagen, eine große und eine kleine Leiter sowie über drei Sauerstoffgeräte, 16 lange Hosen und 24 Stahlhelme.

Schlauchkupplungen passten nicht zusammen

Eine bis heute wichtige Neuerung während dem Bestehen des Löschverbandes war die Umstellung auf einheitliche Normal-Kupplungen: Bis 1954 kam es bei Löschmaßnahmen immer wieder zu Schwierigkeiten, da die Feuerwehren mit unterschiedlichen Schlauchkupplungen – der alten Giersberg-Kupplung und der Normal-Kupplung – ausgestattet waren. Um diesem Übelstand abzuhelfen, beschloss der Kreisfeuerlöschverband 1954 die Vereinheitlichung der Kupplungen. 1957 wurde der Kreisfeuerlöschverband aufgrund eines neuen Feuerwehrgesetzes aufgelöst. Die Aufgaben des Feuerwehrwesens gingen wieder, wie vor dem Zweiten Weltkrieg, auf die Gemeinden über.

Die noch verbliebenen Aufgaben des Verbandes wurden vom Kreisverband übernommen, so zum Beispiel die Ausbildungskosten für Feuerwehrleute.