Der Stettener Ortschaftsrat beschließt neue Regelungen zur Verlegung des Schutzbodens in der Stettener Mehrzweckhalle. Der Protest gegen die Sparkassen-Schließung bleibt wirkungslos.
In der Stettener Mehrzweckhalle muss künftig grundsätzlich bei Veranstaltungen nicht mehr der Schutzboden verlegt werden. Das hat der Ortschaftsrat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Ausnahmen sind Veranstaltungen, bei denen eine außergewöhnliche Beanspruchung des Bodens zu erwarten ist. Dazu zählen auf jeden Fall die Fasnetsbälle, wie im Rat klar betont wurde. Bei anderen Veranstaltungen muss abgewogen werden. Im Zweifel entscheidet der Ortsvorsteher. Den Antrag hatte Ortsvorsteher Otto Pflumm in der Sitzung eingebracht. Er griff damit eine Anregung des Hallen-Hausmeisters auf, dem aufgefallen war, dass die Gründe für die grundsätzliche Verlegung eines Schutzbodens bei Veranstaltungen nicht mehr bestehen.