Gleich zwei Betroffene wehren sich vor dem Amtsgericht Horb gegen die „Wucherknöllchen“ am Bahnhof Horb. Was ihnen passiert ist und mit welchen Argumenten sie sich verteidigen.
Aktenzeichen abgezockt: 1 C 10/23 und 1 C 82/23. Dahinter stecken zwei Autofahrer, die sich gegen die Abzocke durch die „Wucherknöllchen“ am Horber Bahnhof wehren.