Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat über die Start- und Landeerlaubnis für den Fallschirmsportclub Calw entschieden. Foto: Archiv/Tröger

Der Beschluss des Gemeinderats über die Start- und Landeerlaubnis für den Fallschirmsportclub Calw (FSC) wurde dem Regierungspräsidium (RP) in Karlsruhe vorgelegt, das nun darüber entschieden hat. Von den Empfehlungen des Gemeinderats wurden nur wenige umgesetzt.

Calw - Im November diskutierte der Gemeinderat über die Start- und Landeerlaubnis für den Fallschirmsportspringerclub 1. Luftlandedivision Calw (FSC). Dieser nutzt die Bundeswehranlagen für seinen Sprungbetrieb. Damals gab es unter den Stadträten unterschiedliche Meinungen, inwieweit die Allgemeinheit durch den Fluglärm belastet wird und welche Grenzen dem Flugbetrieb gesetzt werden müssen. Am Ende stand ein Kompromiss. Dieser beinhaltete beispielsweise eine Begrenzung der Sprungzeiten und eine ausgedehnte Mittagspause. Und er wurde auch bei nur 13 Ja-Stimmen angenommen. Acht Stadträte waren dagegen, fünf enthielten sich.

Dieser Beschluss wurde als Empfehlung an das Regierungspräsidium (RP) in Karlsruhe weitergeleitet. Denn dieses hat in der Angelegenheit die letzte Entscheidungsbefugnis, hat den betroffenen Kommunen aber angeboten, Vorschläge entgegenzunehmen. Oberbürgermeister Florian Kling gab dem Gemeinderat nun bekannt, dass das RP entschieden habe.

Nicht mehr viel übrig

Die Informationen, die Kling dann verlas, ließen so manchen Stadtrat aufhorchen. Denn von den Empfehlungen des Gremiums war nicht mehr viel übrig. So wollte der Gemeinderat eine zweistündige Mittagspause ab 12 Uhr und ein Ende der Sprungzeit um 20 Uhr. Das RP hat Anfang und Ende der Mittagspause um eine halbe Stunde verändert, sodass nur eine Stunde übrig bleibt – und das auch nur an Sonn- und Feiertagen. Dazu hat das RP das Sprungende mit einer halben Stunde vor Sonnenuntergang festgesetzt, aber spätestens um 20 Uhr. Springen dürfe man werktags ab 9 Uhr. Dies gelte für März bis Oktober. Von November bis Februar dürfe erst ab 10 Uhr gesprungen werden.

Dazu forderte der Gemeinderat ein grundsätzliches Sprungverbot an Sonn- und Feiertagen mit höchstens vier Ausnahmen. Das RP erwähnt nur ein explizites Sprungverbot an Ostern, das der FSC selbst angeboten habe. An sonstigen Sonn- und Feiertagen sei das Springen von 10 bis 18 Uhr mit einer Mittagspause erlaubt. Allerdings dürfe an Wochenenden nur im 14-tägigen Wechsel gesprungen werden. Sollte das wegen des Wetters einmal nicht möglich sein, könne ein Wochenende auch außerhalb dieses Rhythmus nachgeholt werden. Insgesamt dürfe aber nicht an mehr als 25 Wochenenden pro Jahr gesprungen werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen zudem maximal 18 Starts und Landungen stattfinden. Zu einer werktäglichen Beschränkung dieser Zahl macht das RP keine Angaben. Die Genehmigung gilt zehn Jahre, also bis 2032.

Sprungverbot nur an Ostern

Vorschläge ignoriert

Weitere Vorschläge des Gemeinderates wie ein schallgedämpftes Flugzeug oder keine Flugroute über bewohntem Gebiet wurden vom RP gänzlich ignoriert. Sehr zum Unmut von Irmhild Mannsfeld (NLC). Sie störte sich schon im vergangenen Jahr bei der Beratung am Sprungbetrieb. "Wurde von dem Beschluss des Gemeinderates überhaupt irgendetwas berücksichtigt?", fragte sie in die Runde. Der Bürgerwille sei nicht berücksichtigt worden, war Mannsfeld enttäuscht.

OB Kling wies nochmals darauf hin, dass der Gemeinderat in dieser Sache keine Entscheidungsgewalt habe. Das RP habe lediglich angeboten, das Gremium anzuhören. Es sei aber in keiner Weise verpflichtet, den Gemeinderatsbeschluss umzusetzen.