Das Strafgesetzbuch bietet Richtern die Grundlage für die Strafzumessung. Der Vorsitzende Richter des Landgerichts erklärt, wie bei Prozessen die Strafen zustande kommen. Foto: Berg/dpa

Sechs Jahre Haft für sexuellen Missbrauch – so hatte das Landgericht jüngst im Falle eines Villinger Familienvaters geurteilt. Viel zu wenig, finden manche. Der Richter erklärt nun, wie eine Strafe zustande kommt und wieso es nur selten die Höchststrafe gibt.

Villingen-Schwenningen - Gleich zwei Fälle von sexuellem Missbrauch haben die Doppelstädter in den vergangenen Tagen bewegt. Zunächst war ein 59-Jähriger vom Landgericht Konstanz verurteilt worden, weil er seine Tochter 138 Mal missbraucht hatte. Wenige Tage später musste sich ein sechsfacher Vater ebenfalls wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Villinger Amtsgericht verantworten.