Darf es künftig eine oder sogar zwei Stunden länger sein in der Färberstraße oder gelten auch weiterhin unterschiedliche Zeiten für die Außenbewirtschaftung in der Villinger Kneipenmeile? Foto: Eva-Maria Huber

Auf diese Empfehlung der Stadt haben viele gewartet: Die Sperrzeiten sollen draußen gelockert und vereinheitlicht werden. Klappt es also doch noch mit Aperol und Apfelschorle bis 23 Uhr oder sogar Mitternacht, auch in der Villinger Partymeile?

Seit einer Woche schürt der Vorstoß der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen auf die Initiative von CDU und Freien Wählern die Diskussionen, auch in den sozialen Netzwerken: „Abweichend von Paragraf 1 beginnt die Sperrzeit der Freibewirtschaftung von Gaststättenbetrieben während der mitteleuropäischen Sommerzeit um 23 Uhr und in den Monaten Juni bis September an Freitagen und Samstagen sowie vor gesetzlichen Feiertagen um 24 Uhr. In der übrigen Zeit beginnt die Sperrzeit um 22 Uhr.“