Ein feuchtfröhlicher Fasnetssonntag endete jetzt vor Gericht. Foto: dpa

25-Jähriger will Verlobte schützen und schlägt mit Bierglas zu: Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung.

Eutingen - Eigentlich wollte der Angeklagte nur seine Freundin und heutige Verlobte vor einer Belästigung beschützen. Allerdings wählte er dabei nicht unbedingt die richtigen Mittel und musste sich nun vor dem Amtsgericht Horb wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Laut Anklageschrift besuchte am Faschingssonntag eine Gruppe aus Gärtringen und Hildrizhausen den Fasnetsumzug in Eutingen. Anschließend ging man zum Ausklang in das Vereinsheim eines Kleintierzüchtervereins.

Dort begann das Unheil: Das heutige Opfer, ein 40-jähriger Besucher aus Gärtringen, belästigte eine junge Frau und hielt sie am Arm fest. Die junge Frau war in Begleitung ihres Freundes, ihrem heutigen Verlobten. Um den Belästigungen aus dem Weg zu gehen, ging man in ein Sportheim, das überfüllt war. Es herrschte ein Gedränge und Geschiebe. Das Opfer kam auch in das Sportheim und die Belästigungen gingen weiter. Der heute 25-jährige Freund der jungen Frau forderte den 40-Jährige mehrmals auf, die Belästigungen zu unterlassen und schlug ihm schließlich, als er nicht aufhörte, beim Wegstoßen ein Weizenbierglas ins Gesicht.

Der 40-Jährige fiel zu Boden und soll dort zusätzlich mit Fußtritten traktiert worden sein. Der Angeklagte konnte zur Tat nichts mehr sagen. Er hatte zu viel Alkohol getrunken und einen "Filmriss". Das Opfer stand ebenfalls unter Alkoholeinwirkung. Es erlitt zwei Schnittwunden an der linken Stirnseite, die genäht werden mussten und Prellungen am linken Unterkiefer. Die Beweisaufnahme mit den Zeugenaussagen bestätigte laut Vertreter der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung.

Eine Zeugin hatte deutlich gesehen, wie das Opfer weggestoßen und dann mit dem Weizenbierglas geschlagen wurde. Auch zusätzliche Fußtritte am Boden wurden bestätigt. Doch konnte keiner mit Sicherheit sagen, dass diese vom Angeklagten kamen.

Die Forderung der Staatsanwaltschaft betrug sieben Monate Gefängnis auf zwei Jahre Bewährung. Der Verteidiger sah das anders. Sein Mandant zog sich die Verletzungen beim Wegstoßen und einem Sturz über einen Stehtisch auf dem Gläser standen zu. Er forderte Freispruch.

Das Urteil von Richter Reinhard Geiser lautete eine Geldstrafe in Höhe von 760 Euro wegen einer gefährlichen Körperverletzung in einem minder schweren Fall. Nicht aufklären ließ sich, ob das Opfer am Boden getreten und getroffen wurde. Die Handlung war auch nicht als Notwehr gerechtfertigt. Das Wegstoßen ja, aber der Schlag mit dem Weizenbierglas war nicht das mildeste Mittel. Der Angeklagte war in der Vergangenheit noch nicht in Erscheinung getreten. Geiser: "Das provozierende Verhalten des Opfers mit der Tat weicht vom Durchschnitt der gefährlichen Körperverletzungen ab. Daher nur ein minder schwerer Fall."