Ein 69-Jähriger soll seine Frau im Schlaf erwürgt haben. Nun steht der Rentner aus Eutingen (Kreis Freudenstadt) wegen Mordes vor Gericht. (Symbolfoto) Foto: Schickle

69-Jähriger wegen Mordes vor Gericht. Richter prüfen, ob der psychisch kranke Mann juristisch zur Verantwortung gezogen werden kann.

Eutingen/Rottweil - Getrieben von Wahnvorstellungen soll ein 69-Jähriger seiner Frau im Schlaf eine Plastiktüte über den Kopf gezogen und sie schließlich erwürgt haben. Nun steht der Rentner aus Eutingen (Kreis Freudenstadt) wegen Mordes vor Gericht.

Eine Gefängnisstrafe droht ihm aber vermutlich nicht, denn die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann wegen einer psychischen Erkrankung für die Tat juristisch nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Stattdessen könnte er in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden.

Für die Staatsanwaltschaft ist die Beweislage klar: Während seine Frau schlief, soll der 69-Jährige im vergangenen Dezember mit der Plastiktüte in ihr Schlafzimmer gekommen sein. Zunächst habe er der 73-Jährigen die Tüte über den Kopf gezogen, um ihr den Atem zu nehmen. Doch als seine Frau erwachte und sich heftig wehrte, griff er laut Anklage mit beiden Händen an ihren Hals und drückte zu. Für den Staatsanwalt ist das ein heimtückischer Mord. Acht Stunden nach der Tat rief der Mann die Polizei und legte ein Geständnis ab.

Weshalb der 69-Jährige seine Frau, mit der er mehr als 30 Jahre lang verheiratet war, umgebracht haben soll, darauf haben die Ermittler keine eindeutige Antwort gefunden. Die Ehe sei schon länger zerrüttet gewesen, sagte der Staatsanwalt. Der 69-Jährige sei nie damit klar gekommen, dass der gemeinsame Sohn mit dem Down-Syndrom geboren wurde. In den Monaten vor der Tat habe der Mann schließlich Wahnvorstellungen entwickelt, habe sich beobachtet gefühlt und eine große Angst vor Strahlen gehabt. Statt im gemeinsamen Ehebett schlief er in der Tatnacht im Auto in der Scheune.

Im Gerichtssaal saß der Angeklagte zusammengekauert und in sich gekehrt auf seinem Stuhl. Selbst einfachen Fragen des Vorsitzenden Richters konnte er nur mit Mühe folgen. Trotzdem ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass der 69-Jährige getrieben von seinen Wahnvorstellungen weitere schwere Straftaten begehen würde, wenn er in Freiheit wäre. Zum Schutz der Allgemeinheit könnten die Richter ihn deshalb in einer forensische Psychiatrie unterbringen.

Die Schwurgerichtskammer am Rottweiler Landgericht will 38 Zeugen und drei Sachverständige zum psychischen Zustand des Angeklagten befragen. Die Öffentlichkeit bleibt dabei weitgehend ausgeschlossen. Eine Entscheidung könnte Mitte Mai verkündet werden.