Weil er seine schlafende Frau erwürgt haben soll, muss sich ein 69-Jähriger von Montag an vor dem Landgericht in Rottweil verantworten. Ihm droht aber trotz der Mordanklage vermutlich keine Gefängnisstrafe. Foto: Schickle

Psychisch kranker Mann soll seine schlafende Frau erwürgt haben. Trotz Mordanklage vermutlich keine Gefängnisstrafe.

Eutingen/Rottweil - Weil er seine schlafende Frau erwürgt haben soll, muss sich ein 69-Jähriger von Montag an vor dem Landgericht in Rottweil verantworten. Ihm droht aber trotz der Mordanklage vermutlich keine Gefängnisstrafe.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der psychisch kranke Mann für die Tat juristisch nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Er soll deshalb statt im Gefängnis in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden.

Der Mann hatte bei der Polizei zugegeben, seine 73 Jahre alte gehbehinderte Frau im Dezember in Weitingen umgebracht zu haben. Danach hatte er den Ermittlern zufolge mehr als acht Stunden lang gewartet, bevor er bei der Polizei anrief.

Das Gericht hat 38 Zeugen vorgeladen und drei Gutachter beauftragt, um die Tat aufzuklären und den psychischen Zustand des Mannes zu hinterfragen. Möglicherweise findet das Verfahren weitgehend hinter verschlossenen Türen statt. Sein Urteil könnte das Gericht noch im Mai verkünden.