Die Polizei fand bei dem Mann verschreibungspflichtige Potenzmittel. Foto: dpa/Christophe Gateau

Potenzmittel im Auto, Drogen im Zimmer in der elterlichen Wohnung: Mit diesen Vorwürfen sah sich ein 41-Jähriger aus Blumberg konfrontiert.

„Das war eine Dummheit – ich hätte das nicht machen sollen.“ Der 41-Jährige auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Villingen-Schwenningen zeigt sich einsichtig, nachdem ihm die Anklage von der Staatsanwaltschaft vorgehalten wurde.

Der Mann, der bei seinen Eltern in Blumberg lebt, arbeitssuchend ist und einen Sohn hat, war vor rund einem Jahr bei Geisingen von der Polizei erwischt worden – und zwar mit mehr als 200 verschreibungspflichtigen Potenzpillen sowie einer Machete im Auto.

Damit aber nicht genug. Denn in seiner Wohnung fanden die Beamten zudem rund 1,7 Kilogramm Marihuana sowie berauschende Pilze. Dies führte beides zu einer Anklage wegen unerlaubten Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Medikamenten sowie unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln.

Marihuana war von einem Kumpel

Vor Gericht war klar, dass der Mann ohne Berufsausbildung sein Arbeitslosengeld mit dem Verkauf des Potenzmittels aufbessern wollte. Die Pillen hatte er von „einem Kumpel“ gekauft, um sie weiter zu vertreiben. Und das Marihuana? „Das war bei ihm nur zum Bunkern“, erklärt sein Verteidiger.

Eigentümer des Rauschgifts soll ein Mann sein, der momentan hinter Gittern sitzt. Dieser Freundschaftsdienst brachte ihn neben dem Potenzpillen-Problem nun doppelt in Bedrängnis – denn im Raum stand zwischenzeitlich ebenso der deutlich schärfer zu bestrafende Handel mit den Drogen. Dafür fehlten jedoch die Nachweise, so dass es beim Besitz blieb.

Einige Vorstrafen im Register

Eine in der Garage aufgefundene – ausrangierte – Aufzuchtanlage für Cannabis warf durchaus noch Fragen auf – doch: Richter Christian Bäumler und auch die Staatsanwaltschaft waren nicht daran interessiert, die Angelegenheit weiter kompliziert zu gestalten.

Der 41-Jährige hatte zwar sieben Einträge im Vorstrafenregister vorzuweisen, darunter auch eine Jugendstrafe über sechs Monate, einschlägige Straftaten gab es in der durchaus schwierigen Vergangenheit des Mannes jedoch keine. In Verbindung mit dem Geständnis und einer günstigen Sozialprognose war man sich auch mit dem Verteidiger schnell einig.

Am Ende kam es zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung, darüber hinaus wurden ihm 60 gemeinnützige Arbeitsstunden aufgebrummt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.