Baugesuch als Aufreger in Enzklösterle: Containeranlage für Verkauf von Backwaren sowie Lebensmitteln.

Enzklösterle - Wohl noch kein Baugesuch hat die Gemüter im Gemeinderat von Enzklösterle so erregt wie das von Helmut Hemmerling als Insolvenzverwalter der Bäckerei-Konditorei Haag in Nonnenmiß. Dieser hatte einen Bauantrag zur Erstellung einer Containeranlage für einen auf ein Jahr befristeten Verkauf von Backwaren und Lebensmitteln auf dem Grundstück Wildbader Straße 130 sowie den Flurstücken 28 und 51/1 eingereicht.

Seit Jahren betreibt die Bäckerei-Konditorei Haag in Enzklösterle, Freudenstädter Straße 3, eine Verkaufsfiliale, die noch in diesem Monat schließen wird und durch eine Containeranlage vor der Bäckerei in Nonnenmiß ersetzt werden soll.

Zur Erläuterung des Bauvorhabens war Wolfgang Kern als Bauverständiger von der Bad Wildbader Baurechtsbehörde gekommen. Seinen Ausführungen zufolge ist der Bauantrag als nicht privilegierter Außenbereichsfall im Sinne des Paragrafen 35 Baugesetzbuch zu beurteilen und kann damit baurechtlich nur zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Kern stellte klar, dass diese Voraussetzungen bei einer dauerhaften Errichtung der Containeranlage nicht gegeben wären.

Weil der Bauantragsteller schon von sich aus eine Befristung akzeptiere, könnte seitens der Baurechtsbehörde vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde Enzklösterle der Ausführung des Bauvorhabens unter Zurückstellung von Bedenken zugestimmt werden, zumal auch die davon tangierten Fachbehörden insoweit ihr Einverständnis dazu erklärt haben. Zudem soll Kern zufolge mit einer Zulassung des Bauvorhabens einer "Notlage in der Gemeinde", die durch den Wegfall der Bäckerei-Verkaufsstelle im Kurort eintreten könnte, begegnet werden.

Nicht ganz so einfach stellte sich der Bauantrag offensichtlich für den Gemeinderat von Enzklösterle dar, was aus der lebhaften Diskussion zu schließen war, an der sich fast alle Mitglieder des Gremiums beteiligten.

Keine andere Lösung für weitere Existenz der Filiale?

Einige Ratsmitglieder hatten kein Verständnis dafür, dass bei mehreren leer stehenden Geschäftsräumen angeblich keine andere Lösung für eine weitere Existenz der Filiale im Ort gefunden werden könne. Die Befristung auf ein Jahr erschwere die Ansiedlung potenzieller anderer Interessenten, war zu hören. Kritik gab es für die nach Meinung der Diskussionsteilnehmer logisch nicht nachvollziehbaren Absichten und Entscheidungen des Unternehmens und des Insolvenzverwalters, weshalb Gemeinderat Stefan Waidelich die Forderung erhob, nochmals mit diesen zu verhandeln. "Das ist keine sinnvolle Lösung! Da muss etwas anderes her!"

Angesprochen wurde auch die Parkplatzproblematik am neuen Standort und die schlechte Erreichbarkeit für nicht mobilisierte Einwohner von Enzklösterle. Bürgermeisterin Petra Nych gab zu bedenken, dass im Falle einer Ablehnung des Baugesuchs die Versorgung mit Backwaren und Lebensmitteln schwieriger werde. Sie deutete an, dass unabhängig von dem jetzt zu entscheidenden Baugesuch Bemühungen dahingehend laufen, einen weiteren Verkauf dieser Waren in anderen Geschäften im Ort zu erreichen.

Zudem sei zugesichert, dass ab einem monatlichen Einkaufswert von 50 Euro auch eine Lieferung ins Haus erfolgen werde.

Im Prinzip müsste man das Baugesuch ablehnen, was aber nicht im Sinne der Einwohner sei, war in der sehr angeregten und ausführlichen Diskussion immer wieder zu hören. Schließlich erteilte das Gremium mit einem Abstimmungsergebnis von sieben zu drei dem Baugesuch trotz gewisser Bedenken seine Zustimmung.