Noch gilt in Vorderlehengericht Tempo 50. Der Lärmaktionsplan-Entwurf der Stadt Schiltach sieht dort ein Limit von 30 Stundenkilometern vor. Foto: Sum

Der nächste Schritt in Sachen Lärmaktionsplan steht bevor: Der Entwurf liegt zwischen kommendem Montag, 13. September, bis einschließlich Freitag, 15. Oktober, im Rathaus aus.

Schiltach - Ende Juli hatte der Gemeinderat dem Entwurf zugestimmt (wir berichteten). Gleichzeitig wurde beschlossen, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Planungsverfahren zu beteiligen. Während der Öffnungszeiten des Rathaus können Interessierte den Entwurf einsehen. Auch im Internet ist er abrufbar. "Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Im genannten Zeitraum können Stellungnahmen – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – vorgebracht werden", informiert die Stadtverwaltung.

Verabschiedung des Lärmaktionsplans erfolgt Anfang 2022

Der Entwurf sieht für die Ortsdurchfahrten in Vorder- und Hinterlehengericht jeweils Tempo 30 vor, bislang gilt dort eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Auch beim Hoffeld und in Richtung Schenkenzell soll das Tempo reduziert werden: zunächst von 60 auf 50 Stundenkilometer und im weiteren Verlauf von 80 beziehungsweise 100 auf 70 Stundenkilometer.

Nach dem Ende der Offenlage werden die eingegangenen Stellungnahmen eingearbeitet. Anfang 2022 soll der Lärmaktionsplan dann verabschiedet werden.