Wer soll künftig in Pfalzgrafenweiler für die Entsorgung von Erdaushub zuständig sein? Die Frage ist noch nicht geklärt. (Symbolfoto) Foto: Fritsch

Die Frage, ob die Gemeinde Pfalzgrafenweiler die Entsorgung von nicht verunreinigtem Erdaushub auch künftig in eigener Zuständigkeit übernimmt oder an den Landkreis zurückgibt, erhitzte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats die Gemüter.

Eigentlich war vorgesehen, das Thema in der jüngsten Gemeinderatssitzung zu entscheiden und den Beschluss dem Landratsamt auch mitzuteilen. Dieses hatte zuvor auf Grundlage der geänderten Gesetzeslage einen gewissen zeitlichen Druck aufgebaut und mitgeteilt, dass eine einseitige Kündigung der derzeitigen Vereinbarung zwischen Pfalzgrafenweiler und dem Kreis einseitig nach dem 31. Dezember 2023 nur noch mit Zustimmung des Landkreises möglich ist.

In der aktuell geltenden Vereinbarung von 1998/1999 wurde die Entsorgungsaufgabe vom zuständigen Landkreis als öffentlich-rechtlicher Versorgungsträger auf die Gemeinde übertragen. Nach dem seit 2020 geltenden Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Kommunen, die diese Entsorgereigenschaft übernommen haben, nun aber bis zum Jahresende erklären, ob sie das weiterhin beabsichtigen oder sie an den Kreis zurückgeben.

Eine Personalaufstockung wäre erforderlich

Bürgermeister Dieter Bischoff war der Meinung, dass in Anbetracht der sich stetig verschärfenden Bestimmungen, des steigenden Verwaltungsaufwands sowie der auch höheren Kosten aufgrund der geforderten baulichen Ausstattung eine Rückübertragung an den Landkreis nicht gänzlich ausgeschlossen werden sollte.

Hauptamtsleiter Marco Kaupp ergänzte, dass wegen der gestiegenen Anforderungen durch die Gesetzesänderung auch eine Personalaufstockung erforderlich wäre, wenn die Kommune weiterhin selbst entsorge: „Wir bräuchten Sozialräume, Toiletten für die Mitarbeiter, eine Zwischenlagerungsmöglichkeit für noch unbeprobtes Material und ein Abfallwirtschaftskonzept.“

Die lange Diskussion zeugte von der Komplexität des Themas. „Für mich hört sich das an wie ein Bürokratieaufbaugesetz – einfach nur furchtbar“, sagte Kurt Kirschenmann (SPD). Johannes Rath (CDU) meinte, dass man gelassen abwarten könne, weil ein Landkreis, der keine Optionen habe, auch nach Ablauf des „Ultimatums“ garantiert noch bereit sei, die Entsorgungsaufgabe wieder zu übernehmen: „Wir müssen uns da nicht ins Boxhorn jagen lassen.“

Sogar von Erpressung ist die Rede

Andreas Ziefle (CDU) plädierte dafür, den Status quo beizubehalten. Eine Erddeponie sei auch ein wichtiger Standortfaktor für eine Kommune. Dass man bis jetzt keinerlei genaue Informationen vom Landratsamt bekommen habe, sei ein Unding. „Wenn wir immer nur alles machen, was man uns sagt, dann wird hier nichts besser“, so Ziefle ungehalten. Die Deponie sei ja auch viel schneller erschöpft, wenn man auch noch den Dreck umliegender Kommunen aufnehmen müsse. Um Kosten möglichst gering zu halten, kämen auch Containerlösungen für Mitarbeiter in Betracht.

Siegfried Neub (CDU) bezeichnete den Zeitdruck als „Erpressung“. Die Deponie funktioniere sehr gut, aus seiner Sicht spreche deshalb nichts dafür, die Entsorgungszuständigkeit wieder abzugeben. Der Landkreis könne diese Aufgabe weder besser noch günstiger bewerkstelligen.

Bischoff formuliert Kompromissvorschlag

Johannes Rath (CDU) sprach sich ebenfalls dafür aus, die Entsorgereigenschaft zu behalten. Der Kreis sage auch bei einer Rückgabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht Nein, weil er Deponieraum brauche.

„Wenn der Landkreis die Gebühren kalkuliert, werden sie mit Sicherheit höher, als wenn die Gemeinde das macht“, zeigte sich Horst Dieterle (FWV) überzeugt. Bürgermeister Bischoff meinte, dass die Beibehaltung des Ist-Zustands „kein Nullsummenspiel“ werden wird. Eberhard Kaiser (CDU) schlug vor, einen eventuell bestehenden Bestandsschutz der Deponie zu prüfen.

Bischoff formulierte einen Kompromissvorschlag, der bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung so beschlossen wurde: Die Gemeinde wird dem Landratsamt mitteilen, dass sie eine Absichtserklärung wegen fehlender vertraglicher Grundlagen und Informationen so lange zurückstellt, bis weitere Details zum Vertragsmodell des Landkreises vorliegen.

Zwei Modelle als weitere Optionen

Betreibermodell
Beim Betreibermodell würde die öffentlich-rechtliche Entsorgereigenschaft an den Landkreis zurückgegeben und Pfalzgrafenweiler würde die Erddeponie Egenhauser Weg ab dato im Auftrag des Abfallwirtschaftsbetriebs weiterbetreiben.

Vertragsmodell
Beim – zunächst von der Verwaltung favorisierten – Vertragsmodell bliebe Pfalzgrafenweiler vorerst der öffentlich-rechtliche Entsorger. Im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Landkreis müsste sich die Kommune in dem Fall aber dazu verpflichten, Bodenaushub auch anderer Kommunen zu übernehmen. Im Gegenzug würde zugesichert, dass die öffentlich-rechtliche Entsorgereigenschaft auch noch nach Ablauf der Frist zum Jahresende problemlos an den Landkreis zurückgegeben werden könnte.