Die Landtagsabgeordneten haben in jedem Bundesland die gleichen Aufgaben. Dennoch unterscheidet sich ihre Entschädigung. Woran das liegt, was Abgeordnete dazu sagen und wie hoch der Verdienst in Baden-Württemberg ist.
Sie wählen den Ministerpräsidenten, kontrollieren die Regierung und machen Gesetze für ihr Bundesland: Die Landtagsabgeordneten haben in jedem Land die gleichen Aufgaben. Dennoch unterscheidet sich ihr Verdienst – und das teilweise stark. Doch woran liegt das?
Die unterschiedliche Entschädigung der Landtagsabgeordneten ist auf den föderalistischen Aufbau Deutschlands zurückzuführen. So ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Ländersache, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.
Darum entscheiden die Länder selbst über die Entschädigung ihrer Abgeordneten. Die Höhe wird im Abgeordnetengesetz des jeweiligen Bundeslands festgelegt und jährlich an die Entwicklung der Nominallöhne angepasst. Neben einer Entschädigung erhalten die Abgeordneten zudem eine monatliche Pauschale für allgemeine Kosten sowie je nach Bundesland noch einen Altersvorsorgebeitrag.
Entschädigung in Baden-Württemberg am fünfthöchsten
Die höchste Entschädigung für die Ausübung ihres Mandats erhalten die Landtagsabgeordneten von Nordrhein-Westfalen. Diese verdienen monatlich 10 368 Euro (brutto) und damit fast so viel wie die Abgeordneten des Bundestags. Dahinter folgen Schleswig-Holstein und Bayern. Die Landtagsabgeordneten von Baden-Württemberg erhalten 8383 Euro monatlich und damit die fünfthöchste Entschädigung.
Der Vizepräsident des baden-württembergischen Landtags, Wolfgang Reinhart (Fraktion CDU), verteidigt den Betrag: „Baden-Württemberg gehört zu den Ländern, bei denen die Kosten des Parlaments im Verhältnis pro Kopf der Bevölkerung im bundesweiten Vergleich im niedrigeren Bereich anzusiedeln sind.“
Mit Abstand am geringsten ist die Entschädigung der Abgeordneten in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Die Mitglieder der Hamburger Bürgerschaft verdienen monatlich 4281 Euro und damit mehr als 6000 Euro weniger als die Abgeordneten in NRW, die Mitglieder der Bremer Bürgerschaft erhalten 5698 Euro.
Verdienst der Abgeordneten in Teilzeitparlamenten deutlich geringer
Dass die Abgeordneten der beiden Stadtstaaten deutlich weniger verdienen als ihre Kollegen andernorts, liegt daran, dass Bremen und Hamburg als einzige Länder Teilzeitparlamente haben.
Hier üben die Abgeordneten neben ihrem Mandat in der Regel noch einen Beruf aus. Die Plenumssitzungen sind deshalb meist nachmittags oder in den Abendstunden. Übrigens hatte auch Baden-Württemberg bis 2011 ein Teilzeitparlament.
Durchschnittlicher Verdienst beträgt rund 7500 Euro im Monat
Von den 14 Ländern, die über ein Vollzeitparlament verfügen, ist die Entschädigung im Saarland am niedrigsten. Hier erhalten die Abgeordneten für die Ausübung ihres Mandats 6238 Euro im Monat.
Das sind mehr als 4000 Euro weniger als die Abgeordneten in NRW bekommen und deutlich weniger als der bundesweite Durchschnitt. Dieser liegt bei 7495 Euro im Monat. Klammert man die Teilzeitparlamente aus, beträgt der durchschnittliche Verdienst eines Landtagsabgeordneten 7853 Euro.
Landtagsvizepräsident Born sieht „unabhängige Arbeit“ nicht gefährdet
Doch was sagen Landtagsabgeordnete zu der unterschiedlichen Entschädigung je nach Bundesland? Der Vizepräsident des Landtags Baden-Württemberg, Daniel Born (SPD-Fraktion), erklärt: „Der föderalistische Aufbau unserer Bundesrepublik hat einen hohen Stellenwert.“ Deshalb halte er es für richtig, dass die Entscheidung über die Arbeitsweise der Landesparlamente einschließlich der Entschädigungen für Abgeordnete bei den Ländern liegen.
Born weiter: „Es ist wichtig, dass die Mandatsträger ein Auskommen haben, das ihnen eine unabhängige Arbeit ermöglicht.“ Das sei in jedem Bundesland der Fall.
Landtagspräsidentin Aras lehnt einheitliche Entschädigung ab
Die Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg, Muhterem Aras (Fraktion Grüne), betont: „Die Regelungskompetenz der Länder auch in Entschädigungsfragen wird wechselseitig nicht infrage gestellt.“
Eine bundesweit einheitliche Entschädigung ist damit aktuell kein Thema, zumal Aras diese mit Blick auf die beiden Teilzeitparlamente in Bremen und Hamburg ohnehin für „nicht sachgerecht“ hält.