Was geht in Schramberg alles früher aus? Auch Brunnen und die Straßenbeleuchtung sind in den Spar-Plänen enthalten. Foto: Riesterer

"Jetzt gehen die Lichter aus" hat unsere Zeitung getitelt, nachdem der Bund kürzlich sein Paket an Energieeinsparmaßnahmen beschlossen hat. Offenbar soll das aber nicht für alle Lichter gelten.

Schramberg - Alles, was durch die Maßnahmen vorgegeben wird, werde umgesetzt, sagte Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr jüngst im Energiespar-Zusammenhang – und kündigte überdies einige Maßnahmen an, über die der Technikausschuss zu entscheiden habe. Nun ist die Beschlussvorlage für die Sitzung am Donnerstag, 22. September, einzusehen.

"Die Energiekrise, verursacht durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, zieht immer weitere Kreise", beginnt die Vorlage, in der Tiefbauabteilungsleiter Konrad Ginter ebenso direkt auf die Einsparverordnung als direkte Folge eingeht. "Aufgrund dieser Verordnung ist es beispielsweise nicht mehr erlaubt, öffentliche Gebäude anzustrahlen."

Kein Anstrahlen eines Gebäudes

Das, so die Verwaltung, gilt nicht für das Kulturgut der Stadt: "Der Weihnachtsstern und die ›Hoorige Katz‹ an der Burg Hohenschramberg sind ein weit sichtbares Zeichen des gesellschaftlichen Lebens. Weil auch in dieser schwierigen Zeit der Zusammenhalt der Gemeinschaft sehr wichtig ist, sollen diese beiden Wahrzeichen auch im Winter 2022/23 ihre Strahlkraft entfalten."

Diese Beleuchtung sei aus Sicht der Verwaltung nicht als Anstrahlen eines Gebäudes zu sehen und sollte daher erlaubt sein. Außerdem sei der Energieverbrauch aufgrund der Verwendung von modernen LED-Leuchten "recht gering".

Insgesamt werde für diesen Winter eine Einsparung von 20 Prozent der benötigten Strommenge angestrebt. Die Stadt Schramberg beabsichtige daher, über die in der Einsparverordnung gemachten Vorgaben weitere Einsparungen umzusetzen.

Abstriche bei Weihnachtsbeleuchtung

Abstriche werden beispielsweise bei der Weihnachtsbeleuchtung gemacht. Diese werde in der öffentlichen Wahrnehmung ebenso diskutiert. "Der Bevölkerung gibt diese Beleuchtung in den kalten Wintermonaten ein sehr angenehmes Gefühl", so die Vorlage. Im Angesicht der aktuellen Krisensituation passe diese "aber nicht so richtig in die Zeit". Weil der Aufbau zudem aufwändig sei, "macht ein zeitlich nur reduzierter Betrieb keinen Sinn. Die Verwaltung schlägt daher vor, auf die Weihnachtsbeleuchtung an den Straßen generell zu verzichten. Lediglich im Umfeld des Weihnachtsmarkts sowie an den vorgesehenen Standorten der Weihnachtsbäume soll eine Beleuchtung angebracht werden."

Straßenbeleuchtung bleibt länger aus

"Bei der Straßenbeleuchtung wurde bereits 2010 eine zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung eingeführt", so Ginter zu diesem weiteren Aspekt. Die Abschaltung betreffe seit einem erneuten Gemeinderatsbeschluss nur die Nebenstraßen. "Die Hauptverkehrsstraßen und die Innenstadt leuchten nach wie vor durch." In Nebenstraßen/Wohngebieten soll ab etwa Mitte Oktober bis Mai 2023 gelten: Abgeschaltet ist Sonntag bis Freitag von 23 bis 5.30 Uhr (bisher 1 bis 5 Uhr) sowie wochenends von 0 bis 5 Uhr (bisher 3 bis 5 Uhr). An Hauptverkehrsstraßen und in der Innenstadt soll nun abgeschaltet werden von 0.30 bis 5 Uhr von Sonntag bis Freitag sowie wochenends von 1.30 bis 5 Uhr.

Brunnen und Wasserspiele

Neben der Beleuchtung besteht auch noch die Möglichkeit, im Umfeld der städtischen Brunnen und der Wasserspiele auf dem Rathausplatz sowie im Park der Zeiten Energie einzusparen, so Ginter. Normalerweise würden diese erst ab Mitte/Ende Oktober mit Beginn der ersten Nachtfröste außer Betreib genommen. Die Verwaltung schlägt nun aber vor, die Brunnen mit Umwälzpumpe / Trinkwasseranschluss sowie die Wasserspiele im Park der Zeiten zum 4. Oktober abzustellen.

"Die Wasserspiele auf dem hinteren Rathausplatz haben eine recht große Anziehungskraft und sollten aus Sicht der Verwaltung daher bis zum Beginn der Frostperiode eingeschaltet bleiben. Ebenso bleiben die Brunnen mit natürlichem Zustrom bis zur Frostperiode in Betrieb", heißt es abschließend in der Beschlussvorlage.