Die Kosten für Strom steigen bei den Stadtwerken nach den Ampelbeschlüssen doch über das 2023er-Niveau. Foto: Wegner

Die Stromnetzentgelte, die die Stadtwerke für das vorgelagerte Stromnetz entrichten müssen, sind unvorhergesehen zum 1. Januar um 1,8 Millionen Euro gestiegen.

Ursache war der Wegfall des Bundeszuschusses zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für 2024 in Höhe von 5,5 Milliarden Euro. Er ist den Einsparungen im Bundeshaushalt zum Opfer gefallen, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig waren. So haben die vier Übertragungsnetzbetreiber, die die überregionalen Stromnetze betreiben und zu denen die baden-württembergische Transnet BW gehört, außerplanmäßig Mitte Dezember bekannt gegeben, dass sich deren Netzentgelte mehr als verdoppeln (von 3,12 auf 6,43 Cent/kWh) und dass sich die §19 Strom NEV-Umlage um 0,24 Cent pro kWh (netto) erhöht. Diese zusätzlichen Netzkosten mussten die Stadtwerke kurzfristig zum 1. Januar einkalkulieren. Ab dann müssen sie von allen Energielieferanten beziehungsweise Netznutzern entrichtet werden.

Was bedeutet das für die Kunden der Stadtwerke?

Die Stadtwerke sind gezwungen, die unerwartet höheren Netzentgelte an ihre Endkunden weiterzugeben. Stadtwerke-Chef Peter Kälble: „Nachdem wir den Strompreis zum Jahreswechsel gesenkt haben, müssen wir die uns aufgebürdeten zusätzlichen Kosten weitergeben, für Privat- und Kleingewerbekunden zeitversetzt zum 1. März. Die deutlich gestiegenen Netzentgelte werden bundesweit zu weiteren Strompreiserhöhungen führen.“

Für Privat- und Kleingewerbekunden wird sich deshalb der Grundpreis um weitere 2,86 Euro (brutto) pro Monat erhöhen. Der Arbeitspreis wird sich durch die Erhöhung von Netzumlagen um 0,24 Cent pro kWh (netto) erhöhen. Bei einem Verbrauch von 3000 Kilowattstunden pro Jahr bedeutet das weitere monatlichen Kosten von 0,71 Euro (brutto).

Zudem, so die Stadtwerke, hat die Bundesregierung Mitte Dezember beschlossen, die C02-Preise stärker zu erhöhen als vorgesehen. Das führt zu einer zusätzlichen Belastung des Erdgaspreises von 0,1814 Cent pro kWh (netto). Bei einem Verbrauch von 18 000 kWh führt das zu zusätzlichen monatlichen Kosten von 2,91 Euro (brutto). Noch unklar ist, ob die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auf den Erdgaspreis von 19 auf sieben Prozent wie geplant bis Ende März fortgeführt wird oder vorzeitig zum 29. Februar ausläuft.

Die Stadtwerke werden die betroffenen Kunden in einem Schreiben über die Preisänderungen informieren.