Vor dem Landgericht Konstanz läuft der Drogenprozess gegen einen 34-Jährigen aus einer Umlandgemeinde von Villingen-Schwenningen. Foto: Kästle

Das Landgericht Konstanz hat am Freitag den Prozess gegen den 34-jährigen Mark B. aus einer Umlandgemeinde von Villingen-Schwenningen wegen des unerlaubten Handels mit 55 Kilogramm Marihuana und einem Kilogramm Kokain mit den Vernehmungen des Hauptermittlers vom Zollfahndungsamt Stuttgart sowie eines Richters vom Landgericht Konstanz fortgesetzt. Sollte es zu einer Verurteilung des 34-jährigen Vaters von drei Kindern kommen, droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe.

Villingen-Schwenningen - Krypto-Handys, Störsender und ein sogenanntes Safe-Haus – der 41-jährige Zollbeamte erläuterte während seiner fast zwei Stunden andauernden Aussage, wie man über ein inzwischen abgeschlossenes Verfahren "Tiberius" auf den Angeklagten gekommen war. Neben den Ermittlungsmaßnahmen beschrieb der Ermittler die professionelle und konspirative Vorgehensweise des Angeklagten und dessen mutmaßlichen Komplizen.

Erkenntnisse aus EncroChats

"Das Beschaffen von Krypto-Handys und das umsichtige Verhalten, um mögliche Observationen erkennen zu können sowie die Überlegungen, sich einen Störsender zuzulegen", waren die Erkenntnisse aus den Inhalten der EncroChats und den durchgeführten Observationen. Offensichtlich war auch die Überlegung angestellt worden, ein "Safe-Haus in Spanien" einzurichten, um sich zeitnah vor den Ermittlungsbehörden verbergen zu können.

Bei einer spurentechnischen Auswertung von bei Durchsuchungen sichergestellten Gegenständen, wie Verpackungsmaterialien, konnte ein direkter Bezug zum 34-jährigen Angeklagten hergestellt werden. Durch Kriminaltechniker des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg waren bei verschiedenen Saugproben in den Innen- sowie Kofferräumen von Kraftfahrzeugen, die dem Angeklagten zur Verfügung standen, Partikelantragungen von Betäubungsmitteln, so auch Marihuana, nachgewiesen werden.

Letztlich bestätigte der Zollfahnder auf Nachfrage der Verteidigung, dass im Verlauf des Ermittlungsverfahrens bislang keine Abnehmer für die 55 Kilogramm sowie für das Kokain ermittelt werden konnten. Somit bleibt der Verbleib der doch großen Mengen an Rauschgift weiterhin ungeklärt.

Verfahrensinhalte aus einem parallelen Prozess dargelegt

Ein Vorsitzender Richter des Landgerichts Konstanz sagte anschließend als Zeuge aus und teilte mit, dass ein Angeklagter aus dem Verfahren "Tiberius" die ihm anhand von Kommunikationsinhalten aus dem EncroChat zur Last gelegten Mengen an Betäubungsmitteln, und hier ging es um erheblich größere Menge von Marihuana, weitgehend eingeräumt hatte. Allerdings habe er aber keine weiteren Hinweise zu Komplizen oder Abnehmer mitgeteilt. Auch ein bandenmäßiges Vorgehen habe man letztlich nicht nachweisen können. Das Urteil gegen diesen Angeklagten, der in seinem Prozess zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden war, ist noch nicht rechtskräftig und ist derzeit noch beim Bundesgerichtshof anhängig. Bezeichnenderweise tauchte aber eben in diesem Verfahren auch der im EncroChat verwendete Tarnname des 34-jährigen Angeklagten auf.

Verteidiger stellen erneut Anträge zu einer Aussetzung des Verfahrens

Die Verteidiger Raich und Frank richteten, ergänzend zu ihren Anträgen vor einer Woche, erneut Anträge an die Kammer, die zum Inhalt hatten, dass die vorliegenden Beweise, wie die durch die französischen Behörden erhobenen Kommunikationsinhalte aus dem EncroChat sowie die daraus ermittelnden Erkenntnisse von Polizei und Zoll im laufenden Verfahren nicht verwertet werden dürfen und beantragten deshalb die Aussetzung des Verfahrens sowie die Aufhebung des Haftbefehls ihres Mandanten.

Die Kammer, unter dem Vorsitz von Richter Hornstein, wies die Anträge der Verteidigung in ausführlichen Begründungen zurück, stellte dabei keine Änderung der Ausgangs- oder Rechtslage fest und bezog sich dabei auf entsprechende, verfassungs- und obergerichtliche Rechtsprechungen. Der Prozess wird am 10. März fortgesetzt.