Investor hält an Ansiedlung fest. Planungsgebot stelle einen gravierenden Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde dar.
Dotternhausen - Der Investor, die Laye GmbH mit Sitz in Sulz, hält nach Auskunft von Anita Goetz auch angesichts der rechtlichen Auseinandersetzungen am geplanten Markt in Dotternhausen fest. "Wir haben ja die Baugenehmigung", sagt Goetz, "und warten nun das weitere Verfahren ab." Sobald die Baugenehmigung rechtskräftig sei, werde man mit dem Bau des Drogeriemarkts loslegen und die Immobilie an die dm-Kette vermieten.Man habe schon öfter mit ähnlich gelagerten Fällen zu tun gehabt, etwa in der Pfalz, informiert Goetz. "Dort haben wir gebaut. Und wir werden auch in Dotternhausen durchhalten, zumal die Gemeinde den Markt ja will."
Ob und wann der geplante dm-Markt in Dotternhausen genehmigt wird und gebaut werden kann, ist noch völlig offen. Der Kampf für beziehungsweise gegen die Ansiedlung findet auf mehreren Ebenen und in zwei unabhängigen Verfahren statt.
Hierbei den Durchblick zu behalten, ist nicht einfach. Und auch die Rechtslage ist schwierig. Nicht umsonst setzen sowohl der Regionalverband Neckar-Alb als auch die Gemeinde Dotternhausen auf anwaltlichen Beistand.
Zur Vorgeschichte: Wie berichtet, hat der Regionalverband gegenüber der Gemeinde Dotternhausen ein Planungsgebot erlassen, mit dem er die Ansiedlung des Markts verhindern will. Begründung: Weil im Gewerbegebiet Großer Acker bereits zwei Lebensmittelmärkte angesiedelt sind, geht der Regionalverband davon aus, dass mit dem zusätzlichen dm-Markt eine Märkte-"Agglomeration" gegeben sei, die gleichzusetzen ist mit einem großflächigen Handel, der laut Regionalplan in Gemeinden wie Dotternhausen nicht zulässig ist.
Die Gemeinde hingegen betont, es handele sich um drei selbstständige Märkte, die nichts miteinander zu tun hätten und völlig unabhängig voneinander betrieben würden, was sich auch an den unterschiedlichen Zufahrten und Parkplätzen zeige. Zudem stelle ein Planungsgebot einen gravierenden Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde dar, die ein Grundrecht sei.
Wie schwerwiegend dieser Eingriff sei, begründet Bürgermeisterin Monique Adrian damit, dass in Baden-Württemberg bislang nur zwei Planungsgebote (2005 und 2012) erlassen worden seien. Allerdings bei Projekten, mit denen der dm-Markt größenmäßig überhaupt nicht zu vergleichen sei. Die Gemeinde legte daher Widerspruch beim Regionalverband ein und beantragte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs.
Beim Kampf um den Markt stärken die Dotternhausener Bürger Adrian und dem Gemeinderat den Rücken. So seien entsprechende Aktionen geplant, heißt es. Und es ist auch schon zum Einkaufsboykott in Balingen aufgerufen worden. Dass das Landratsamt das Baugesuch für den Markt trotz des verhängten Planungsgebots genehmigt hat, stieß im Verband auf große Verwunderung und Verärgerung.
Der Regionalverband und die Stadt Balingen haben gegen die Baugenehmigung Widerspruch eingelegt. Das Landratsamt hat über den des Regionalverbands bereits entschieden, diesem nicht abgeholfen, mithin die Baugenehmigung bekräftigt. Das Ganze ist zur Entscheidung ans Regierungspräsidium Tübingen verwiesen worden.
"Landratsamt muss Planungsgebot zur Umsetzung bringen"
Die Begründung des Widerspruchs der Stadt Balingen, die auch den Schutz des eigenen Standorts als Einkaufsstadt im Auge hat, liegt nach Angaben des Landratsamts noch nicht vor. Eine Entscheidung über den Widerspruch steht noch aus.
Hinsichtlich dieses Baugenehmigungsverfahrens ist die Gemeinde außen vor. Dieses betrifft den Investor beziehungsweise die Genehmigungsbehörde. Das vom Regionalverband erlassene Planungsgebot, dessen sofortige Vollziehung angeordnet worden ist, betrifft hingegen die Gemeinde direkt. Damit will der Verband erreichen, dass Dotternhausen den Bebauungsplan Großer Acker dahingehend ändert, dass dort kein Einzelhandel mehr möglich ist.
Die Gemeinde als Trägerin der Bauleitplanung will diesem Ansinnen nicht nachkommen. In diesem Fall sieht das Landesplanungsgesetz in Paragraf 21 ein Tätigwerden des Landratsamts als Rechtsaufsichtsbehörde vor.
Die Zuständigkeit der Kommunalaufsicht bezieht sich in diesem Fall laut Auskunft der Behörde "auf die Vollstreckung der Verpflichtung zur Anpassung des Bebauungsplans an die Ziele der Raumordnung". Übergebe der Regionalverband die Durchsetzung seines Gebots bei Untätigkeit der Gemeinde an die Kommunalaufsichtsbehörde, hat diese laut Marisa Hahn, Sprecherin des Landratsamts des Zollernalbkreises, darüber zu entscheiden, wie sie mit den nach der Gemeindeordnung zur Verfügung stehenden Aufsichtsmitteln das Gebot zur Umsetzung bringt: "Der Rechtsaufsichtsbehörde stehen dabei die aufsichtsrechtlichen Instrumente wie das Anordnungsrecht gegenüber der Gemeinde nach Paragraf 122 der Gemeindeordnung und im Weiteren die Ersatzvornahme, also die selbstständige Einleitung von Maßnahmen durch die Rechtsaufsichtsbehörde zur Anpassung des Bebauungsplans nach Paragraf 123 der Gemeindeordnung zur Verfügung."
Nachdem der Gemeinderat beschlossen hat, gegen das Planungsgebot Widerspruch einzulegen und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beim Verwaltungsgericht Sigmaringen zu beantragen, wird nach Angaben des Landratsamts zunächst die Gerichtsentscheidung bezüglich des Sofortvollzugs abgewartet. Werde der Antrag der Gemeinde auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs abgelehnt, könne das Planungsgebot trotz des noch laufenden Widerspruchsverfahrens durchgesetzt werden.
Aber auch gegen die Maßnahmen, die das Landratsamt zur Durchsetzung des Planungsgebots ergreifen wird, kann die Gemeinde vorgehen. Ob Widerspruch beim Regierungspräsidium eingelegt werden kann oder gleich vors Verwaltungsgericht gezogen werden muss, werde vor allem von der "Qualität der vom Landratsamt angeordneten Maßnahmen (Verwaltungsakt) abhängig sein", heißt es beim Regierungspräsidium.Sicher ist: Der Markt wird Behörden und Gerichte noch einige Zeit beschäftigen.