Der Investor hält an einer Ansiedlung fest. Foto: Dick

Investor hält an Ansiedlung fest. Planungsgebot stelle einen gravierenden Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde dar.

Dotternhausen - Der Investor, die Laye GmbH  mit Sitz in Sulz, hält nach Auskunft von Anita Goetz auch angesichts der rechtlichen Auseinandersetzungen am geplanten Markt in Dotternhausen fest. "Wir haben ja die Baugenehmigung", sagt Goetz, "und warten nun das  weitere Verfahren ab." Sobald die Baugenehmigung rechtskräftig sei, werde man mit dem Bau des Drogeriemarkts loslegen und die  Immobilie  an die dm-Kette vermieten.Man habe schon öfter mit ähnlich gelagerten Fällen zu tun gehabt, etwa in der Pfalz, informiert Goetz.  "Dort haben wir  gebaut. Und wir werden auch in Dotternhausen durchhalten, zumal  die Gemeinde den Markt ja will."

Ob und wann der geplante dm-Markt in Dotternhausen genehmigt wird und gebaut werden kann, ist noch völlig offen. Der Kampf für beziehungsweise gegen die Ansiedlung findet auf mehreren Ebenen und in zwei unabhängigen Verfahren statt.

Hierbei den Durchblick zu  behalten, ist nicht einfach. Und auch die Rechtslage ist schwierig. Nicht umsonst setzen sowohl der Regionalverband Neckar-Alb als auch die Gemeinde Dotternhausen auf anwaltlichen Beistand.

Zur Vorgeschichte: Wie berichtet, hat der Regionalverband gegenüber der Gemeinde Dotternhausen ein Planungsgebot erlassen, mit dem er die Ansiedlung des Markts verhindern will.  Begründung:  Weil  im Gewerbegebiet Großer Acker bereits zwei Lebensmittelmärkte angesiedelt sind, geht der Regionalverband davon aus, dass mit dem zusätzlichen dm-Markt eine Märkte-"Agglomeration" gegeben sei, die gleichzusetzen ist mit einem großflächigen Handel, der laut Regionalplan in Gemeinden wie Dotternhausen nicht zulässig ist. 

Die Gemeinde hingegen betont, es handele sich um drei selbstständige Märkte, die nichts miteinander zu tun  hätten und völlig unabhängig  voneinander betrieben würden, was sich auch an den unterschiedlichen Zufahrten und Parkplätzen zeige. Zudem  stelle ein Planungsgebot einen gravierenden Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde dar, die ein Grundrecht sei.  

Wie schwerwiegend dieser Eingriff sei, begründet Bürgermeisterin Monique Adrian damit, dass  in Baden-Württemberg bislang nur zwei Planungsgebote (2005 und 2012) erlassen worden seien. Allerdings bei Projekten, mit denen der dm-Markt größenmäßig  überhaupt nicht zu vergleichen sei. Die Gemeinde legte daher Widerspruch beim Regionalverband ein und beantragte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. 

Beim Kampf um den Markt   stärken die Dotternhausener Bürger  Adrian und dem  Gemeinderat  den Rücken. So seien  entsprechende Aktionen geplant, heißt es. Und es  ist auch schon zum Einkaufsboykott in Balingen aufgerufen worden. Dass das  Landratsamt das Baugesuch für den Markt trotz des verhängten Planungsgebots genehmigt hat, stieß  im Verband auf  große  Verwunderung und Verärgerung. 

Der  Regionalverband  und die Stadt Balingen   haben  gegen die Baugenehmigung Widerspruch eingelegt. Das  Landratsamt hat über den  des Regionalverbands bereits entschieden, diesem  nicht abgeholfen, mithin die  Baugenehmigung bekräftigt.  Das Ganze ist  zur Entscheidung ans Regierungspräsidium Tübingen verwiesen worden.

"Landratsamt muss Planungsgebot zur Umsetzung bringen"

Die Begründung des Widerspruchs  der  Stadt Balingen, die  auch den Schutz des eigenen Standorts als Einkaufsstadt im Auge hat,   liegt nach Angaben des Landratsamts  noch nicht vor. Eine Entscheidung über den Widerspruch steht noch aus. 

Hinsichtlich dieses Baugenehmigungsverfahrens ist die Gemeinde außen vor. Dieses betrifft  den Investor beziehungsweise die Genehmigungsbehörde.  Das vom Regionalverband erlassene Planungsgebot, dessen sofortige Vollziehung angeordnet worden ist, betrifft hingegen  die Gemeinde direkt. Damit will der Verband erreichen, dass Dotternhausen den Bebauungsplan Großer Acker dahingehend ändert, dass dort  kein Einzelhandel mehr möglich ist.

Die Gemeinde als Trägerin der Bauleitplanung will diesem Ansinnen nicht nachkommen. In diesem Fall sieht das Landesplanungsgesetz  in Paragraf  21   ein Tätigwerden   des Landratsamts als Rechtsaufsichtsbehörde  vor.

Die Zuständigkeit der Kommunalaufsicht bezieht sich in diesem Fall  laut Auskunft der Behörde "auf die Vollstreckung der Verpflichtung zur Anpassung des Bebauungsplans an die Ziele der Raumordnung". Übergebe  der Regionalverband die Durchsetzung seines Gebots bei Untätigkeit der Gemeinde an die Kommunalaufsichtsbehörde,  hat diese laut Marisa Hahn, Sprecherin des  Landratsamts des Zollernalbkreises, darüber zu entscheiden, wie sie mit den nach der Gemeindeordnung zur Verfügung stehenden Aufsichtsmitteln das Gebot zur Umsetzung bringt: "Der Rechtsaufsichtsbehörde stehen dabei die aufsichtsrechtlichen Instrumente wie das Anordnungsrecht gegenüber der Gemeinde nach Paragraf 122 der Gemeindeordnung und im Weiteren die Ersatzvornahme, also  die selbstständige Einleitung von Maßnahmen durch die Rechtsaufsichtsbehörde zur Anpassung des Bebauungsplans  nach  Paragraf  123 der Gemeindeordnung zur Verfügung." 

Nachdem der  Gemeinderat beschlossen hat, gegen das Planungsgebot Widerspruch einzulegen und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beim Verwaltungsgericht Sigmaringen zu beantragen, wird nach Angaben des Landratsamts zunächst die  Gerichtsentscheidung   bezüglich des Sofortvollzugs abgewartet. Werde der Antrag der Gemeinde auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs abgelehnt,  könne das Planungsgebot trotz des noch laufenden Widerspruchsverfahrens durchgesetzt werden.

Aber auch gegen die Maßnahmen, die   das Landratsamt  zur Durchsetzung des Planungsgebots ergreifen wird, kann die Gemeinde vorgehen. Ob   Widerspruch beim Regierungspräsidium eingelegt  werden kann oder gleich vors Verwaltungsgericht gezogen  werden muss, werde vor allem von der "Qualität der vom Landratsamt angeordneten Maßnahmen (Verwaltungsakt) abhängig sein",   heißt es beim Regierungspräsidium.Sicher ist:  Der  Markt wird Behörden und Gerichte noch einige Zeit  beschäftigen.