Plettenberg: Verband "Mehr Demokratie": einfacher als Überprüfung vor Gericht

Dotternhausen. Nun nimmt der Landesverband "Mehr Demokratie" zum Bürgerbegehren in Dotternhausen Stellung, das der Gemeinderat als "unzulässig" eingestuft hat.

Der Landesvorsitzende Edgar Wunder erklärt: "Alles, was hier unzulässig sein soll, steht in diesem Bürgerbegehren gar nicht. Es wird lediglich hineininterpretiert. Geht man vom Wortlaut des Bürgerbegehrens aus, so wird darin nichts verlangt, was unzulässig wäre. Insbesondere wird nirgends unterstellt, die Gemeinde könne die Abbaugrenzen im Alleingang ohne Verhandlungen mit Holcim festlegen, sondern es geht darum, welche Position die Gemeinde beziehen soll – etwa in Verhandlungen mit Holcim innerhalb des geltenden Rechtsrahmens."

Das sei legitim, betont Wunder. Es spreche viel dafür, dass ein Verwaltungsgericht dieses Bürgerbegehren als zulässig einstufen werde. Dies vor Gericht klären zu lassen, erscheine jedoch als ein "unnötig umständlicher Weg". Viel schneller und einfacher wäre es, wenn erneut 104 Unterschriften für ein Bürgerbegehren mit einer präziser formulierten Fragestellung eingereicht würden, die keine Interpretationsspielräume mehr zulasse. Eine solche rechtssichere Formulierung könnte nach Wunders Meinung lauten: "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, um zu erreichen, dass beim Gesteinsabbau auf dem Plettenberg eine südliche Resthochfläche in Richtung Ratshausen mit mindestens 250 Meter Breite sowie Richtung Hausen mit mindestens 150 Meter Breite erhalten wird, jeweils von den Steilabhängen aus gemessen?"

In der Begründung des neuen Bürgerbegehrens könnte die Rechtsauffassung der Gemeinde zu den vertraglichen Bindungen gegenüber Holcim dann dargestellt werden.

Die Gemeinde wäre in diesem Fall laut Wunder "definitiv gezwungen", binnen weniger Wochen einen Bürgerentscheid zu dieser Fragestellung durchzuführen. Dieser könnte zusammen mit der Bundestagswahl am 24. September stattfinden.