Aber auch die Naturschutzbehörde und die Verbände hätten im Genehmigungsverfahren ein Wort mitzureden. Der frühere Naturschutzbeauftragte Stoffler habe die Forderungen des Naturschutzes 1974 in einer Stellungnahme beschrieben. Davon seien die Naturschutzvertreter auch in ihren Stellungnahmen zur Änderung des Regionalplans vor zwei Jahren und beim zurückgewiesenen Antrag l986 nie abgewichen.
Vermutlich hätten Holcim, die Anwälte und auch der Gemeinderat bisher übersehen, dass in dem von Adrian immer wieder erwähnten Grundvertrag von 1952 in Paragraf 2 verbindlich stehe, dass neue Abbauabschnitte "unter Rücksichtnahme auf die Belange des Naturschutzes" festzulegen seien. Notfalls, so Majer, würden die Aktivisten vor weiteren rechtlichen Schritten nicht zurückschrecken.
Immerhin habe Holcim die geforderte Verhandlungsbereitschaft über die Förderzinsen angekündigt. Dabei könne aber ohne freiwillige Aufhebung der Verträge, die die Gemeinde trotz Kenntnis des Süderweiterungsantrags im Dezember 2014 noch bis 2020 abgeschlossen habe, gegen den Willen von Holcim nichts geändert werden.
Auch über die Aufhebung der Gewinnabführungsverträge zur Vermeidung von Gewerbesteuerzahlungen in den Standortgemeinden Dotternhausen, Dormettingen und Dautmergen sollte vor einer Zustimmung zur Steinbrucherweiterung verhandelt werden.
Die Gemeinde Dotternhausen hat die Pachtverträge rechtlich prüfen lassen, um die Spielräume in den Gebietsverhandlungen abzuklären. Anwalt Kai-Markus Schenek von der Kanzlei iuscomm wird die Ergebnisse morgen, 10. Mai, in der Sitzung des Gemeinderats erläutern.
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