Norbert Majer Foto: sb

Soll Gemeinderat in Sachen Kalksteinabbau auf Linie gebracht werden? Das befürchtet Bürgerinitiative.

Dotternhausen - "Soll hier wieder der Gemeinderat auf Linie gebracht werden, um das Bürgerbegehren für die Erhaltung von 250 Meter Restbreite auf dem Plettenberg für rechtswidrig zu erklären?", fragt der Sprecher der "Bürger für einen verträglichen Kalksteinabbau", Norbert Majer.

Der Altbürgermeister nimmt Stellung zur Aussage von Holcim, dass sich die Firma und die Gemeinde aufgrund bestehender Verträge bereits flächenmäßig auf eine Süderweiterung geeinigt hätten – entsprechend eines 1986 gestellten Antrags.

Dass zwei Anwaltskanzleien zum Schluss gekommen seien, dass eine Einigung vorliege, wertet Majer so: "Diese Reaktion haben wir erwartet." Dass Anwälte, die von der Gemeinde und Holcim zur Bestätigung ihrer eigenen Meinung bestellt worden seien, zu keinem anderen Schluss kämen, sei nicht verwunderlich.

"Wir hingegen vertreten eine Bürgermehrheit, die im Bürgerentscheid am 19. Februar und im neuen Bürgerbegehren klare Vorgaben äußerten." Immerhin, so Majer, bestätige Holcim, dass diese für die Öffentlichkeit in nahezu allen Punkten von Holcim geschwärzten Verträgen nur dann bindend seien, wenn eine Baugenehmigung erteilt werde.

Hierzu fordere das Landratsamt eine klare Grenzziehung durch die Gemeinde. Diese Grenze wäre wohl auch die Grenze des neuen Landschaftsschutzgebiets. Stimme der Gemeinderat mehrheitlich den 250-Meter-Streifen nicht zu, müsse ein Bürgerentscheid eingeleitet werden.

Aber auch die Naturschutzbehörde und die Verbände hätten im Genehmigungsverfahren ein Wort mitzureden. Der frühere Naturschutzbeauftragte Stoffler habe die Forderungen des Naturschutzes 1974 in einer Stellungnahme beschrieben. Davon seien die Naturschutzvertreter auch in ihren Stellungnahmen zur Änderung des Regionalplans vor zwei Jahren und beim zurückgewiesenen Antrag l986 nie abgewichen.

Vermutlich hätten Holcim, die Anwälte und auch der Gemeinderat bisher übersehen, dass in dem von Adrian immer wieder erwähnten Grundvertrag von 1952 in Paragraf 2 verbindlich stehe, dass neue Abbauabschnitte "unter Rücksichtnahme auf die Belange des Naturschutzes" festzulegen seien. Notfalls, so Majer, würden die Aktivisten vor weiteren rechtlichen Schritten nicht zurückschrecken.

Immerhin habe Holcim die geforderte Verhandlungsbereitschaft über die Förderzinsen angekündigt. Dabei könne aber ohne freiwillige Aufhebung der Verträge, die die Gemeinde trotz Kenntnis des Süderweiterungsantrags im Dezember 2014 noch bis 2020 abgeschlossen habe, gegen den Willen von Holcim nichts geändert werden.

Auch über die Aufhebung der Gewinnabführungsverträge zur Vermeidung von Gewerbesteuerzahlungen in den Standortgemeinden Dotternhausen, Dormettingen und Dautmergen sollte vor einer Zustimmung zur Steinbrucherweiterung verhandelt werden.

 Die Gemeinde Dotternhausen hat die Pachtverträge rechtlich prüfen lassen, um die Spielräume in den Gebietsverhandlungen abzuklären. Anwalt Kai-Markus Schenek von der Kanzlei iuscomm wird die Ergebnisse morgen, 10. Mai, in der Sitzung des Gemeinderats erläutern.