Bürgermeisterin Monique Adrian, hier auf einer Bank inmitten der "grünen Lunge" Dotternhausens, ist seit längerer Zeit krankgeschrieben. In der Gemeinde fragen sich inzwischen viele, ob sie ihre Arbeit im Rathaus wieder aufnehmen kann. Archiv-Fotos: Visel Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Dotternhausener Bürgermeisterin seit drei Monaten krank / Wird Amtsarzt eingeschaltet?

Dotternhausen. Bürgermeisterin Monique Adrian ist nun seit Mitte Juni und zumindest noch bis Ende des Monats krankgeschrieben. Kontakte zwischen ihr und der Dotternhausener Gemeindeverwaltung beziehungsweise dem Gemeinderat oder dem Landratsamt bestehen offensichtlich nicht.

Für die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, für den gespaltenen Gemeinderat und vor allem für ihre neu gewählten Stellvertreter Wolfgang Wochner und Georg von Cotta, die quasi mit ihrer Wahl gleich voll in die Verwaltungsarbeit einsteigen mussten, gilt es während der langen Abwesenheit von Adrian eine schwere Zeit zu überbrücken.

Langsam wächst in der Gemeinde jedoch die Befürchtung, dass Adrian nicht mehr auf den Chefsessel im Rathaus zurückkehren könnte. So wird auch über eine eventuelle Neuwahl gesprochen. Potenzielle Bewerber, auch aus Dotternhausen, brächten sich schon in Stellung, heißt es.

Die damals 33-Jährige war am 7. November 2004 mit 58 Prozent der gültigen Stimmen zur Nachfolgerin von Hartmut Steinacher gewählt worden. Sie setzte sich gegen Hans Joachim Lippus, Josef Ungermann und Michael Frank durch. Am 11. November 2012 wurde sie als einzige Kandidatin mit 93,09 Prozent der Stimmen wiedergewählt. 666 der 1367 Wahlberechtigten hatten für sie gestimmt. Ihre offizielle Amtszeit liefe also noch rund ein Jahr. Bei der Kommunalwahl im Mai schaffte sie allerdings als Kandidatin der Freien Wählervereinigung nicht mehr den Sprung in den Kreistag des Zollernalbkreises. Nervenaufreibend waren für sie in den vergangenen Jahren die Auseinandersetzungen um das Zementwerk und die geplante Erweiterung des Plettenberg-Steinbruchs.

Mit der monatelangen Abwesenheit von Adrian werden auch Erinnerungen an die ehemalige Hechinger Bürgermeisterin Dorothee Bachmann wach, gegen die das Landratsamt nach langer Krankheit ein Verfahren angestrengt hatte, sie in den Ruhestand zu versetzen. Eine amtsärztliche Untersuchung hatte Anhaltspunkte für eine Dienstunfähigkeit Bachmanns ergeben. Anfang 2018 teilte diese dann mit, dass ihr gesundheitlicher Zustand eine Rückkehr ins Amt nicht zulasse. Sie wandte sich deshalb auch nicht gegen das Verfahren.

Aber wie geht es nun weiter im Fall Monique Adrian? Der Schwarzwälder Bote hat beim Kommunalamt des Landratsamts nachgefragt.

Gibt es beamtenrechtliche Vorgaben, wann bei einer Abwesenheit der Amtsarzt eingeschaltet werden muss?

Es liegt eine Krankmeldung bis Anfang Oktober vor. Landrat Günther-Martin Pauli will noch im September ein Gespräch mit Frau Adrian führen. Dieses wird zunächst abgewartet, ehe weitere Schritte überlegt werden. Bestehen Zweifel daran, ob ein Beamter noch gesundheitlich in der Lage ist, seinen Dienst ordnungsgemäß zu verrichten, kann eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet werden. Der Amtsarzt entscheidet, ob die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit durch geeignete Maßnahmen (Reha, ambulante oder stationäre Behandlung) möglich ist oder der Beamte in den Ruhestand versetzt wird. Als Grundsatz gilt: Rehabilitation vor Ruhestand. Rechtsgrundlage hierfür ist Paragraf 26, Absatz 1, Beamtenstatusgesetz, nach dem Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen sind, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist (deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt) die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. Diese Regelung gilt auch für Wahlbeamte im Land.

Gibt es die Möglichkeit, während der Abwesenheit der Bürgermeisterin von Seiten des Kommunalamts einzugreifen?

Nach der Gemeindeordnung übernimmt bei Verhinderung oder Abwesenheit eines Bürgermeisters der stellvertretende Bürgermeister die Geschäfte der Gemeinde. Als Träger der kommunalen Selbstverwaltung regelt die Gemeinde ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung. Der Landkreis beziehungsweise das Kommunalamt greifen hier nicht ein und müssen keinen Vertreter stellen.

Die beiden ehrenamtlichen Stellvertreter waren mit der Kommunalpolitik bisher wenig vertraut. Inwiefern kann das Kommunalamt hier Hilfestellungen geben?

Das Kommunalamt steht als Rechtsaufsichtsbehörde den stellvertretenden Bürgermeistern und der Verwaltung bei der Wahrnehmung ihr öffentlichen Aufgaben beratend zur Seite.

Wie hoch ist der Beratungsbedarf seitens der Gemeindeverwaltung Dotternhausen?

Die stellvertretenden Bürgermeister haben sich bereits in die Materie eingearbeitet und werden von den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, dem Kommunalamt und dem Gemeindeverwaltungsverband unterstützt.

Stehen die Gemeindeverwaltung oder das Kommunalamt in Kontakt mit Frau Adrian?

Das Kommunalamt steht derzeit nicht in Kontakt mit Bürgermeisterin Adrian. Ob die Gemeindeverwaltung Kontakt zu Frau Adrian hat, ist dem Amt nicht bekannt.

Sollte absehbar sein, dass Monique Adrian das Amt nicht mehr ausführen kann: Wie ist dann das Prozedere für eine notwendige Neuwahl des Bürgermeisters?

Für die Ausrichtung der Neuwahlen ist die Gemeinde Dotternhausen zuständig. Nähere Informationen zu den Fristen finden sich in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Paragraf 47: Wird die Wahl des Bürgermeisters wegen Ablaufs der Amtszeit oder wegen Eintritts in den Ruhestand oder Verabschiedung infolge Erreichens der Altersgrenze notwendig, ist sie frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle, in anderen Fällen spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle durchzuführen. Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist spätestens zwei Monate vor dem Wahltag auszuschreiben.

Die Dotternhausener Bürgermeisterin Monique Adrian ist noch bis Ende des Monats krankgeschrieben. Dann wird sie seit dreieinhalb Monaten krankheitsbedingt nicht mehr im Dienst sein. Wie es weitergeht, ist völlig offen. Keine Frage: Niemand ist davor gefeit, über längere Zeit hinweg krank zu sein. Aufhorchen lässt dann aber doch, wenn ein Amtsträger in einem solchen Fall den Kontakt zur Gemeinde völlig abbricht. Vieles hängt nun davon ab, ob es zu dem von Landrat Günther-Martin Pauli noch in diesem Monat gewünschten Gespräch mit Adrian kommen wird. Denn irgendwann kommt das Landratsamt nicht umhin, den Amtsarzt einzuschalten. Solange aber herrscht in Dotternhausen ein Schwebezustand. Wenngleich im Rathaus die Amtsgeschäfte derweil geordnet weitergehen, rückt eine mögliche Neuwahl immer mehr in den Fokus.