Der Kalksteinbruch auf dem Plettenberg – von oben gesehen. Foto: Bürgerinitiative

BI Pro Plettenberg will Anzeige erstatten. "Nicht an die Verträge gehalten". Landrat Pauli soll Dokumente vorlegen.

Dotternhausen - Weil die Firmen Rohrbach und Holcim die vertraglich zugesagten Abbaugrenzen auf dem Plettenberg überschritten haben sollen, will die BI Pro Plettenberg nun Anzeige gegen Holcim erstatten – eventuell auch gegen das Landratsamt als Genehmigungsbehörde.

"Das ist der letzte Warnschuss", sagt BI-Sprecher Martin Stussak nach der Dienstaufsichtbeschwerde gegen das Amt und der Antwort des Regierungspräsidiums Tübingen darauf. "Die Behauptungen und Darstellungen der Behörden sind nirgends geschrieben", sagt Stussak.

Die Initiative hatte Landrat Günther-Martin Pauli "ultimativ" aufgefordert, verschiedene Dokumente bis 7. September vorzulegen, aus denen die Rechtmäßigkeit des Kalksteinabbaus auf dem Plettenberg hervorgeht. Eine Antwort steht bisher noch aus.

Die Bürgerinitiative geht davon aus, dass sich die Firmen Rohrbach und Holcim nicht an Verträge und Vorschriften gehalten haben und dass dies vom Landratsamt gedeckt worden ist.

Daher möchte man den neuen Rekultivierungsvertrag, der im Wesentlichen die Entscheidung von 1982 aushebelt, einsehen, dazu Dokumente des Genehmigungsverfahrens von 1982, aus denen eine Abbauerweiterung von weiteren zwölf Hektar hervorgeht.

Darüberhinaus soll die Abbaugenehmigung von 1940 über 14 Hektar vorgelegt werden, wobei sich diese Fläche laut Regierungspräsidium so errechnet: Gesamtfläche 56 Hektar, minus 30 (Erweiterung) sowie zwölf Hektar (Rekultivierung), genehmigt 1977 und im Jahr 1982.

Zudem möchte die Bürgerinitiative das Dokument einsehen, aus dem hervorgeht, dass die Betriebsgebäude und Werksstraßen nicht zur Abbaufläche gehören, sowie die Liste der Gemeinderäte, die an den Abstimmungen teilgenommen haben. Stussak: "Es ist anzunehmen, dass befangene Ratsmitglieder mit abgestimmt haben."

In dem Schreiben der Initiative vom 28. August an Pauli heißt es weiter: "Wir erwarten von Ihrer Behörde, dass Holcim der weitere Abbau südlich der Abbaugrenze von 1977 sofort zu untersagt wird, bis entsprechende Beweise für ein ordentliches Genehmigungsverfahren von 1982 vorliegen. Ferner ist das Genehmigungsverfahren für die Süderweiterung einzustellen."