Bei den von den Wolterdinger Vereinen zu bezahlenden Betriebskostenanteilen für die sportliche Nutzung der Turn- und Festhalle handelt es sich nicht um Gebühren. Die Betriebskostenanteile wurden immer durch den Gemeinderat festgesetzt. Im Eingliederungsvertrag mit der Gemeinde Wolterdingen wurden in der Anlage zu Paragraf 15, Absatz 2 die Zuwendungen an die karitativen, kulturellen, sportlichen und sonstigen Vereinigungen und Einrichtungen in Wolterdingen nach der Eingliederung vereinbart.
Im Rahmen einer Grundsatzdiskussion zur Vereinsförderung hat der Gemeinderat 1990 für alle Vereine die Zahlung von Betriebskostenanteilen eingeführt. Ziel war das Erreichen einer Gleichbehandlung.
Die Bürgerinitiative hält ihre vorgeschlagene Trassenführung der Teilumfahrung für nicht teurer, als die Variante der Verwaltung. Sieht das die Verwaltung auch so?
Die L 180 und L 181 sind Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg.
Es ist völlig unrealistisch zu glauben, dass das Land Baden-Württemberg auf absehbare Zeit eine komplette Ortsumgehung für Wolterdingen realisieren wird. Nach unserer Meinung muss die Chance, die das Land Baden-Württemberg uns heute bietet, genutzt werden.
Das Land hat es zuletzt 2007 abgelehnt, Mittel für eine konkrete Planung der Umfahrung bereit zu stellen. Auch danach haben Oberbürgermeister und Ortsvorsteher mehrfach Initiativen ergriffen. Zuletzt hat sich der Oberbürgermeister mit Schreiben vom 18. September 2012 an den Landesverkehrsminister für eine entsprechende Priorisierung der Ortsumfahrung Wolterdingen eingesetzt. Bis heute liegt lediglich eine Zwischennachricht vor.
Die historische Bregbrücke am Rathaus in Wolterdingen muss saniert werden. Die Planungen für verschiedene Varianten werden derzeit vom Land Baden-Württemberg erstellt, sie liegen jedoch noch nicht vor. Bei der ersten Gmond im Jahr 2013 erläuterte Ortsvorsteher Müller, dass eine öffentliche Sitzung stattfinden werde, sobald es Fakten zur Bregbrücke gebe. Diese liegen aber bis heute nicht vor.
Um lange Umfahrungen während der etwa einjährigen Bauzeit zu vermeiden, hat die Stadtverwaltung den Bau der zweiten Zufahrt durch das Land zur Voraussetzung gemacht. Diese zweite Zufahrt soll auf kurzem Weg an das im Gewerbegebiet bereits bestehende Straßennetz angebunden werden.
Die Bürgerinitiative fordert den Bau einer kompletten Teilumfahrung, die die L 180 von Vöhrenbach kommend, die L 181 von Tannheim kommend mit der L 181 nach Bruggen führend, anbaufrei verbindet. Aufgrund der Länge der neu zu bauenden Straße ist diese Variante mehrfach teurer als die vom Land geplante zweite Zufahrt in das Gewerbegebiet Längefeld. Die von der Bürgerinitiative vorgestellte Variante war schon im Jahr 2000 von der Straßenbauverwaltung abgelehnt worden.
Die von der Bürgerinitiative vorgeschlagene Teilumfahrung ist deutlich teurer als die vom Land zugesagte zweite Zufahrt. Über die Kosten der Sanierung der historischen Bregbrücke können heute noch keine Aussagen gemacht werden.
Von der Stadtverwaltung haben keine Vertreter an der Versammlung teilgenommen. Warum eigentlich nicht?
Wie selbst dem Bericht des Schwarzwälder Boten vom 7. März zu entnehmen ist, wurde die Stadtverwaltung von der Bürgerinitiative zur Veranstaltung am 10. März nicht eingeladen. Persönliche Einladungen wurden ebenso wenig wie der Flyer zugesandt. Sowohl Ortsvorsteher Müller, als auch die Ortschaftsräte haben ebenfalls keine persönliche, direkte Einladung erhalten, sondern lediglich den Flyer.
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