Buchenwald oder Bauplätze? Am 27. August können die Bürger entscheiden. Foto: Gegenheimer

Bebauungsplanbeschluss „Höhenstraße – Am Waldrand“: In Dobel ist das Bürgerbegehren rechtswirksam zugelassen.

Der Bürgerentscheid zum Walderhalt an der Höhenstraße wird kommen. Entschieden wird darüber, ob der Bebauungsplanbeschluss „Höhenstraße – Am Waldrand“ des Gemeinderates vom November 2022 aufgehoben wird oder nicht. Ein neuerlicher Gemeinderatsbeschluss zum gestellten Bürgerbegehren sei nicht erforderlich, so Bürgermeister Christoph Schaack. Das Bürgerbegehren sei rechtswirksam zugelassen.

Modifizierte Stellungnahme

Zur Erinnerung: in der April-Sitzung des Gemeinderates war das Bürgerbegehren mit acht Ja-Stimmen und drei Enthaltungen knapp gescheitert. Die Kommunalaufsicht am Landratsamt (LRA) hatte damals in Auslegung des Paragrafen 21, Absatz 1, der Gemeindeordnung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Rat für erforderlich erachtet. Zwei Tage später, so rekapitulierte der Bürgermeister, hatte das LRA seine Stellungnahme modifiziert: Eine Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit sei ausreichend. „Der Beschluss gilt als mehrheitlich gefasst“, ist daher ergänzend im Gemeinderatsprotokoll vom April vermerkt.

Wunsch nach Rechtssicherheit

Um Rechtssicherheit für die Durchführung des Bürgerentscheids zu erhalten, hatten die Vertrauenspersonen Ulrich Keller, Gisbert Ruff und Roy Kieferle am 11. Mai ein Schreiben im Rathaus eingeworfen mit der Bitte um nochmalige Beschlussfassung im Rat. Dies sei, so der Bürgermeister und Hauptamtsleiterin Katrin Strauch, nicht erforderlich. Das habe die Kommunalaufsicht auf ihre Anfrage vom 15. Mai bestätigt. Der Bürgerentscheid am 27. August könne stattfinden.

Erschüttertes Vertrauen

Keller als Sprecher der Vertrauenspersonen erklärte, man werde den Termin mittragen. Begeisterung löst er nicht aus, weil er mitten in den Schulferien liegt. Keller bat um rechtzeitige Bekanntgabe des Briefwahltermins. Sein Vertrauen in die Kommunalaufsicht „habe einen Knacks bekommen“. Hauptamtsleiterin Strauch führte aus, das Gesetz sei hier nicht so eindeutig, wie es sich zunächst lese, die Kommunalaufsicht entschuldige sich ausdrücklich für die zunächst fehlerhafte Einschätzung.

Bürgermeister Schaack betonte, auch die Verwaltung wolle eine rechtssichere Durchführung des Bürgerentscheides.

Beschlüsse

Folgende Punkte wurden einstimmig beschlossen: Allen wahlberechtigten Bürgern wird Anfang Juli eine Infobroschüre zugehen mit umfassender Beschreibung der Thematik. Weiterhin sind Stellungnahmen von Bürgermeister und Gemeinderat enthalten, wobei es dem Gemeinderatsgremium offensteht, einzelne oder Fraktions-Stellungnahmen zu verfassen. Außerdem stellen in der Broschüre die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens ihre Auffassung dar.

Am Donnerstag, 13. Juli, wird es im Kurhaus eine Infoveranstaltung zur Thematik geben, bei der auch Vertreter der planenden Fachbüros und von Ämtern anwesend sein werden.

Der Gemeindewahlausschuss zur Wahl am 27. August wird sich zusammensetzen aus Bürgermeister Schaack als Vorsitzendem und seinem Ersten Stellvertreter Markus Treiber als stellvertretendem Vorsitzenden – beide kraft Amtes – sowie als Beisitzer Reimund Ruff und Tobias Neubauer. Stellvertreterinnen sind Martina Naumann und Sabine Nobel.