Rasenmähen in der Mittagspause? Foto: dpa

Neufassung der polizeilichen Umweltschutz-Verordnung Thema im Gemeindeparlament.

Dietingen - Als die Neufassung der polizeilichen Umweltschutz-Verordnung in der Gemeinde Dietingen Thema wird, lässt es sich der Gemeinderat nicht nehmen, ortsspezifische Vorlieben festzuschreiben. Dies betrifft in erster Linie die Uhrzeiten für Haus- und Gartenarbeiten und die Benutzung von Spiel- und Sportplätzen.

Ratsmitglieder favorisieren Ruhezeiten von 12 bis 13 Uhr und von 21 bis 8 Uhr. Die Verwaltung schlägt, wie bereits 1998, eine längere, eine zweistündige Mittagspause bis 14 Uhr vor und regt bei den Sport- und Spielplätzen 20 Uhr als abendlichen Schlusspunkt an. Sie zeigt sich jedoch offen für Verbesserungsvorschläge. Dies betont Bürgermeister Frank Scholz. Selbiges Angebot nutzen verschiedene Gemeinderäte, die eine einstündige Mittagspause und einen einheitlichen Schlusspunkt bevorzugen. Rücksichtnahme, zum Beispiel bei Schichtarbeitern, sollte im Rahmen einer guten Nachbarschaft kein Ding der Unmöglichkeit sein, merken Mitdenkende an.

In diesem Zusammenhang werden auch andere Punkte dieser Polizeiverordnung angesprochen. So wird Paragraph 15, erster Abschnitt, Punkt 3 kurz thematisiert. Dahinter verbirgt sich das Verrichten der Notdurft, welche auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen untersagt ist. Entsprechende Übertretungen bei der Autobahnraststätte (Stichwort: "Große Notdurft") wurden bereits beobachtet und missfallen. Dies sei laut Bürgermeister ein Eingriffspunkt, wenn es überhand nehme. Gespräche mit der Autobahnpolizei habe es gegeben.

Hinter Paragraph 14 versteckt sich das unerlaubte Plakatieren. Bisher, so erfährt der Gemeinderat, halte sich der "Wildwuchs" in der Ortsdurchfahrt in Grenzen. Anträge müssten gestellt werden, erklärt der Bürgermeister, und bei Überschreitungen montiere man auch Plakate ab.

Im Zusammenhang mit Paragraph 11 (Verunreinigungen durch Hunde) will ein Ratsmitglied wissen, ob die angebotenen Tüten und Beutel angenommen werden. Im Prinzip schon, teilt Frank Scholz mit. Doch er vermute, dass diejenige, die es eigentlich angehe, entsprechende Hinweise nicht beachten. Immerhin drohen Bußgelder in einer Höhe bis 500 Euro, antwortet der Bürgermeister auf Nachfrage.

Weil sich Paragraph 13 (Belästigung durch Ausdünstungen) in der Mustersatzung verändert hat, werden im Gemeinderat die Besonderheiten der Landwirtschaft angesprochen. Hier sei jedoch die Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen, kurz Düngeverordnung genannt, ausschlaggebend, bekommen die Nicht-Landwirte mit auf den Weg.

Ausgangspunkt dieses Tagesordnungspunktes sei die veränderte Bewertung von Kinderlärm gewesen, sagt der Bürgermeister. Ein Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Deshalb und wegen einiger Neuregelungen wurde eine neue Musterverordnung ausgearbeitet, mit der sich auch die Gemeinde Dietingen vor der Zeit befassen müsse. Bisher habe alle 20 Jahre die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten den Gemeinderat beschäftigt.