Seine Drogensucht hat ein inzwischen 38-Jähriger mit Diebstählen finanziert. Foto: © Andrey Popov – stock.adobe.com

Um seine Drogensucht und seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, ist ein Mann immer wieder auf Diebestour gegangen. Jetzt verurteilte das Amtsgericht den 38-Jährigen.

Teure Parfums bei Drogeriemärkten, hochpreisige Spielkonsolen in Elektrofachmärkten oder auch Lebensmittel bei Discountern in den Stadtbezirken von Villingen und Schwenningen hatte der 38-jährige Dennis R. gewerbsmäßig entwendet, um seinen Lebensunterhalt und seine Drogensucht zu finanzieren.

Insgesamt 15 Fälle des Diebstahls wurden dem Angeklagten zur Last gelegt. Über 3000 Euro Schaden waren durch seine Straftaten zusammen gekommen. Das Schöffengericht des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen stand bei der Beurteilung des Strafmaßes vor der schwierigen Aufgabe, wie der aus der Untersuchungshaft vorgeführte Angeklagte dafür bestraft werden soll. Denn Dennis R. beabsichtigt, eine Therapie zu beginnen. Seine Pflichtverteidigerin wies zu Beginn der Verhandlung daraufhin, dass er den zugesagten Therapieplatz nur sicher habe, wenn er nicht aus der Haft heraus die Therapie beginne.

Seit der Jungend drogenabhängig und mehrfach vorbestraft

Dennis R. ist seit seinem 14. Lebensjahr drogenabhängig und finanzierte seither seine Drogensucht immer wieder durch Straftaten. Deshalb hatte er auch schon über viele Jahre hinweg einen Großteil seines Lebens im Gefängnis verbracht. Seine Drogenkrankheit führte auch dazu, dass sich seine jahrelange Sucht inzwischen bei ihm auch körperlich in der Art zeigt, dass er zuletzt über ein Jahr in einer Uni-Klinik verbrachte, um die organischen Folgen seiner Drogensucht zu behandeln. Seine Lebensgefährtin war zudem vor kurzem an den Folgen ihrer Drogensucht verstorben.

Die ihm vorgeworfenen Diebstähle hatte er zwischen September 2021 und August 2022 verübt. Bei zwei Fällen wurde er dabei ertappt und er schreckte in diesen Situationen nicht davor zurück, einem Tatzeugen mit den Worten „Ich stech Dich ab“ Gewalt anzudrohen. Und in einem weiteren Fall hatte er auf seiner Flucht auf eine Zeugin eingeschlagen, die dadurch eine leichte Schädelprellung erlitten hatte.

Angeklagter soll letzte Chance nutzen

Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einer klassischen Beschaffungskultur und davon, dass man erschrickt, wenn man die kriminelle Karriere des Angeklagten betrachtet. Es sei ein schmaler Grat auf dem sich der Angeklagte bewege und nun doch die Hoffnung bestehe, dass der Angeklagte sein offensichtlich ernstgemeintes Ziel, mit einer Therapie von den Drogen wegzukommen, seine letzte Chance wahrnimmt.

Das Schöffengericht verurteilte Dennis R. zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe, mit der Auflage, vor Haftantritt eine Therapie und eine Nachsorge vorzunehmen und blieb damit drei Monate unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft.

Viereinhalb Jahre Gefängnis stehen noch aus

Der Vorsitzende Richter Christian Bäumler appellierte an den Angeklagten, die Therapie und die Nachsorge ernsthaft anzugehen und erinnerte ihn daran, dass durch zurückliegende Gerichtsurteile zusammenaddiert noch viereinhalb Jahre Gefängnis auf ihn warten werden.