Eltern, die ihre Kinder nicht in die Schule schicken, müssen mit Zwangsgeldern rechnen. So hat das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg jüngst in einigen Eilverfahren die Rechtmäßigkeit der Durchsetzung der Schulpflicht mit Zwangsgeldern grundsätzlich bestätigt.
Kreis Rottweil - "Das Regierungspräsidium Freiburg begrüßt die Entscheidung des VG Freiburg, dass die vom RP zur Durchsetzung der Schulpflicht versandten Bescheide im Wesentlichen als rechtmäßig beurteilt hat", heißt es in einem Statement des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg auf Nachfrage unserer Redaktion. Auch im Kreis Rottweil gab es einige Fälle, bei denen Kinder der Schule fern geblieben waren.