"Spaziergänger" sind auch in Balingen unterwegs. Quelle: Unbekannt

Erst Balingen, mittlerweile in vielen Städten und Gemeinden: Die Corona-"Spaziergänger" halten Verwaltungen und Polizei auf Trab. Was tun? In einer gemeinsamen Besprechung auf Einladung des Landratsamts wurde nun eine gemeinsame Linie verabredet.

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Zollernalbkreis - Dabei analysierten die Vertreter der Polizei, der betroffenen Kommunen sowie des Gesundheitsamts und der Versammlungsbehörden die Entwicklung dieser sogenannten Spaziergänge und stimmten die weiteren Handlungsschritte ab.

Einig: Es handelt sich um Versammlungen

Alle Beteiligten waren sich laut einer Mitteilung einig darin, dass es sich bei den "Spaziergängen" um anmeldepflichtige Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes handelt. Trotz steigender Teilnehmerzahlen verlaufen die Versammlungen bislang weitestgehend friedlich. Jedoch kam es bereits vereinzelt zu Straftaten, unter anderem gegenüber den eingesetzten Polizeikräften. Der wegen Corona notwendige Mindestabstand wird oftmals nicht eingehalten, und trotzdem wird nur von wenigen Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen.

Vermehrt Verkehrsbehinderungen

Daneben kommt es in Albstadt und Balingen vermehrt zu Verkehrsbehinderungen – dort waren in den vergangenen Wochen viele "Spaziergänger" unterwegs. Während sie in Balingen zumeist auf Gehwegen liefen, auf ihrer Tour durch die City aber offensichtlich möglichst häufig die Straßenseiten wechselten und dadurch den Verkehr zum stocken brachten, zieht es die "Spaziergänger" in Ebingen oftmals sofort auf die Straßen. Bei solchen Störungen werden die Einsatzkräfte der Polizei weiterhin regelnd eingreifen.

Keine Verfügung zur Maskenpflicht

Das Gesundheitsamt und die Versammlungsbehörden kommen nach Bewertung der Gesamtsituation überein, die Entwicklung der "Spaziergänge" weiter zu beobachten, jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht zu erlassen. "Weder aus versammlungsrechtlicher noch aus infektiologischer Sicht wird dies derzeit als verhältnismäßig betrachtet", so Georg Link, Rechtsdezernent beim Landratsamt. Da "Spaziergänge" durchweg an der frischen Luft stattfinden, wertet das Gesundheitsamt die Ansteckungsgefahr als gering. Nach bisherigen Erkenntnissen werde das Coronavirus fast ausschließlich in geschlossenen Räumen übertragen.

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Die rapide steigenden Fallzahlen durch die dominante Omikron-Variante führen aufgrund des schwächeren Verlaufs im Vergleich zur Delta-Variante bislang nicht zur Überlastung des Gesundheitssystems in der Region. Vielmehr sei die Anzahl der Corona-Patienten im Zollernalb-Klinikum seit über zwei Wochen konstant und deutlich unter dem Niveau der Vorweihnachtszeit. Das grundrechtlich geschützte Versammlungsrecht werde in diesem Zusammenhang aktuell höher bewertet.

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Insbesondere das Verhalten der Teilnehmenden der Versammlung werde aber weiterhin sehr genau beobachtet, zumal sich der Veranstalter oder Leiter einer nicht angemeldeten Versammlung strafbar machen. Jede Bürgerin und jeder Bürger habe das Recht, Meinungen frei zu äußern. "Wer jedoch Rechte einfordert, sollte sich selbst an Recht und Gesetz halten, Versammlungen ordnungsgemäß anmelden und sich an erlassene Auflagen halten", so Link weiter. Unter diesen Voraussetzungen könne jederzeit demonstriert werden, ohne dass es zu Kontrollen oder der Einleitung von Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren kommen müsse.