Von den Öffnungen profitiert nur, wer negativ getestet, geimpft oder genesen ist. Foto: Mrdja

Die Öffnungsstufe 2 tritt an diesem Freitag im Kreis Freudenstadt in Kraft, teilt das Landratsamt mit. Das bringt Lockerungen mit sich. Derweil meldet das Landratsamt 32 Neuinfektionen und zwei Coronatote.

Kreis Freudenstadt - Die Öffnungsstufe ermöglicht längere Öffnungszeiten in der Gastronomie, ein größeres Publikum bei Veranstaltungen und die Öffnung von Wellnessbereichen, Saunen und Schwimmbädern.

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Somit gelten zusätzlich zu den bisherigen Lockerungen folgende Regelungen: Die Gastronomie darf von 6 bis 22 Uhr öffnen. Kulturveranstaltungen wie Theater, Oper oder Konzerte sowie Kino- und Filmvorführungen können mit bis zu 250 Besuchern im Freien oder 100 Besuchern in Innenräumen stattfinden; dies gilt auch für Veranstaltungen der Breitenkultur wie Amateurmusik und -theater sowie den Probebetrieb.

Auch Gemeindegesang ist wieder möglich

Sportanlagen, Sportstätten sowie Fitness- und Yogastudios dürfen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport mit 20 Quadratmeter pro Person betrieben werden. Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen können bis zu 20 Schüler unterrichten.

Bäder, Saunen und vergleichbare Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben dürfen jetzt auch im Innenbereich mit einer Flächenbegrenzung von 20 Quadratmeter pro Person öffnen. Der Betrieb von Saunen und ähnlicher Einrichtungen ist für bis zu zehn Personen zulässig.

Schwimm-, Thermal- und Hallenbäder können mit einer Flächenbegrenzung von 20 Quadratmeter pro Person öffnen. Spitzen- oder Profisportveranstaltungen sind mit bis zu 250 Zuschauern sowohl innen als auch im Freien möglich.

Messen, Ausstellungen, Kongresse und ähnliche Veranstaltungen sind mit einer Flächenbegrenzung von 20 Quadratmeter pro Person möglich, wobei die Mindestfläche pro Besucher sich auf die für die Besucher zugängliche Ausstellungsfläche bezieht.

Veranstaltungen im Studienbetrieb von Hochschulen in Präsenzform mit bis zu 100 Teilnehmern sind möglich.

Für den Zutritt zu den genannten Einrichtungen und Betrieben und für die Teilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten ist der Nachweis eines gültigen Schnelltests, einer vollständigen Impfung oder vollständigen Genesung erforderlich, auch die Maskenpflicht gilt entsprechend.

In Kirchen und bei Veranstaltungen zur Religionsausübung von Kirchen und Religions- und Glaubensgemeinschaften ist nunmehr Gemeindegesang in geschlossenen Räumen erlaubt.

Sieben-Tage-Inzidenz sinkt weiter

32 neue Coronafälle im Kreis meldete das Landratsamt für Dienstag und Mittwoch. Die Betroffenen wohnen in Alpirsbach (plus eins), Baiersbronn (zehn), Dornstetten (fünf), Empfingen (zwei), Freudenstadt (sechs), Loßburg (zwei), Waldachtal (eins), Horb (zwei), Pfalzgrafenweiler (eins) und Schopfloch (zwei).

Seit Beginn der Pandemie wurden 5398 Personen positiv auf Corona getestet. Die Zahl der aus der Isolierung Entlassenen beträgt 5046 (plus 47). 193 (minus 17) akut infizierte Personen im Kreis befinden sich in Isolierung.

Die Zahl der positiv getesteten Verstorbenen hat sich um zwei erhöht auf nunmehr 159. Zur Meldung des Landesgesundheitsamts besteht eine Differenz von zwei.

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis betrug am Mittwoch laut Robert-Koch-Institut 66,8, am Donnerstag 65,1.