Ausnahmen für die nächtlichen Ausgangssperren sollen etwa für medizinische Notfälle oder aus Arbeitsgründen gelten. (Symbolfoto) Foto: Antonio Calanni/AP/dpa

Land schickte entsprechenden Erlass an Kommunen. Kreise wie SBK und TUT haben bereits auf eigene Faust schärfere Corona-Regeln beschlossen.

Stuttgart - Wegen ausufernder Infektionszahlen gelten in Corona-Hotspots bald schärfere Kontaktbeschränkungen und nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Das Land schickte am Freitag einen entsprechenden Erlass an die Kommunen, der harte Maßnahmen anordnet für alle besonders von der Pandemie betroffenen Kreise. Derzeit sind den Infektionszahlen zufolge Mannheim, Pforzheim und Calw betroffen. Das Land geht davon aus, dass die neuen Regeln innerhalb der nächsten Woche umgesetzt werden. Zuvor hatten einzelne Kreise wie Schwarzwald-Baar und Tuttlingen bereits auf eigene Faust schärfere Corona-Regeln beschlossen.

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Die Hotspot-Regeln

Öffentlich und privat darf sich in Hotspots nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, maximal aber fünf Personen. Kinder bis 14 werden nicht gezählt. Veranstaltungen werden allgemein verboten - mit wenigen Ausnahmen wie religiösen Veranstaltungen, Gerichtsterminen oder Gemeinderatssitzungen. Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen nur noch nach Antigentest oder mit FFP2-Maske besucht werden. Friseurbetriebe sowie Barbershops und Sonnenstudios werden geschlossen. Sportstätten und Schwimmbäder werden auch für den Schul- und Freizeitsport geschlossen. Besondere Aktionen im Einzelhandel wie Räumungs- oder Schlussverkäufe werden verboten. Auch Floh- und Jahrmärkte sind nicht erlaubt.

Die Gültigkeit

Betroffen von den Regeln sind Kreise, in denen die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage lang über der kritischen Marke von 200 liegt. Das bedeutet mehr als 200 Neuinfektionen pro
100.000 Einwohner binnen einer Woche. Gleichzeitig wird ein diffuses Infektionsgeschehen als Bedingung genannt. Dann müssen die Kommunen die neuen Hotspot-Regeln per Allgemeinverfügung umsetzen. Sobald der Sieben-Tage-Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter der 200er-Marke liegt, kann die Allgemeinverfügung wieder aufgehoben werden. Nur aus wichtigen Gründen können Kommunen im Einzelfall von dem Erlass abweichen, falls das Sozialministerium grünes Licht gibt.

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Die Ausgangsbeschränkungen

Teil der Hotspot-Strategie des Landes sind auch allgemeine nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der Wohnung ist in den betroffenen Kreisen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu gehören berufliche Tätigkeiten und der Besuch beim Arzt und Therapeuten. Ausnahmen gelten auch für Menschen, die Minderjährige begleiten, Sterbende betreuen und Tiere versorgen müssen.

Die Vorprescher

Mehrere Kommunen wollten nicht auf den Erlass des Landes warten und haben per Verfügung bereits eigene strengere Corona-Regeln beschlossen. In der Stadt Mannheim gilt bereits ab Freitagabend eine Ausgangsbeschränkung, laut Verfügung zunächst bis zum 14. Dezember. Die Polizei kündigte strenge Kontrollen an. Im Kreis Tuttlingen und im Schwarzwald-Baar-Kreis treten ab Samstag scharfe Kontaktbeschränkungen in Kraft, die zum großen Teil mit den Hotspot-Regeln des Landes übereinstimmen - allerdings sind dort keine Ausgangsbeschränkungen geplant. Auch der Landkreis Calw beschloss am Freitag ein Verbot von Veranstaltungen und von besonderen Verkaufsaktionen des Einzelhandels.

Die Verwirrung

Die Landräte aus dem Kreis Tuttlingen und dem Schwarzwald-Baar-Kreis zeigten sich am Freitag skeptisch mit Blick auf Ausgangsbeschränkungen. Landrat Sven Hinterseh (CDU) kündigte an, dass es vorerst keine Ausgangsbeschränkungen im Schwarzwald-Baar-Kreis geben werde. Der Kreis wolle selbst entscheiden, sagte auch der Tuttlinger Landrat Stefan Bär (Freie Wähler). "Einen Automatismus sehen wir nicht." Wenn das Land solche weitgehenden Maßnahmen vorgebe, sei das auch eine Frage der Kontrolle und Überwachung. Ausgangsbeschränkungen würden nur funktionieren, wenn zusätzliche Polizeikräfte abgestellt würden, sagte Bär. Beide Kommunen ärgerten sich generell über die Corona-Politik der Landesregierung. "Maßnahmen, die sich alle drei Tage ändern - das hätte man auch anders machen können", kritisierte Bär. In beiden Kreisen lag der Inzidenzwert am Donnerstag erstmals wieder leicht unter der 200er-Grenze - im Kreis Tuttlingen bei 192,5, im Schwarzwald-Baar-Kreis bei 195,3.

Droht also ein Flickenteppich? Im Staatsministerium zeigte man sich verwundert angesichts der Kritik der Kommunen. In Verwaltungsangelegenheiten seien die Landkreise weisungsgebunden, hieß es. Außerdem habe man das Vorgehen mit den Kommunalverbänden abgestimmt. Die Kommunalverbände verteidigten denn auch die neuen Einschränkungen. Ihm sei bewusst, dass Ausgangsbeschränkungen ein heftiges Mittel seien, sagte der Präsident des Gemeindetags, Roger Kehle, der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe aber keine andere Möglichkeit. Die Kommunen stünden nun aber hinter dem gefundenen Kompromiss. Es sei richtig, dass lange und intensiv um solche Maßnahmen gerungen werde, da es sich um große Einschnitte für die Menschen im Land handele.

Auch der Landkreistag will die Ausgangsbeschränkungen mittragen. "Die im Hotspot-Erlass vorgesehenen Instrumente sind geeignet, das Infektionsgeschehen einzudämmen", betonte Präsident Joachim Walter. "Wichtig bei alldem ist, dass der Erlass eine Öffnungsklausel enthält, um im Einvernehmen mit dem Sozialministerium auf die Vor-Ort-Situation reagieren zu können."