Es dürfen sich nur noch Angehörige des eigenen Haushalts plus eine weitere Person eines anderen Haushalts treffen. (Symbolfoto) Foto: viarami / 798 images / pixabay

Im Schwarzwald-Baar-Kreis und im Kreis Tuttlingen Verfügungen mit noch strengeren Corona-Regeln erlassen.

Schwarzwald-Baar-Kreis/Kreis Tuttlingen - Im Schwarzwald-Baar-Kreis und im Kreis Tuttlingen gelten noch strengere Corona-Regeln. Die beiden Landkreise haben entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Eine befürchtete Ausgangssperre ist darin jedoch nicht enthalten. 

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- Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch Angehörige des eigenen Haushalts plus eine weitere Person eines anderen Haushalts treffen - maximal jedoch fünf Personen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ausnahmen für geradlinig Verwandte gelten nicht.

- Veranstaltungen aller Art sind verboten. Dies betrifft beispielsweise: Konzerte, Eigentümerversammlungen, Vereinsversammlungen, Weihnachtsfeiern, Weihnachtsmärkte, Flohmärkte. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Gemeinde-, Stadt-, Ortschafts-, und Pfarrgemeinderatssitzungen sowie Kreistagssitzungen und Gerichtsverhandlungen dürfen ebenfalls stattfinden.

- Die Teilnehmerzahl bei Bestattungen wird auf 50 begrenzt.

Zum Pressekonferenz-Liveticker zur Corona-Lage im Schwarzwald-Baar-Kreis geht es hier.
 
- Der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist nur nach vorherigem Antigentest oder mit FFP2-Maske erlaubt. Zusätzlich werden Besuche auf eine Person pro Tag je Patient/Bewohner beschränkt. Im Einzelfall kann dies aufgehoben werden.

- Die Maskenpflicht wird in beiden Landkreisen erweitert. Details zum Schwarzwald-Baar-Kreis finden Sie hier. Details zum Kreis Tuttlingen hier unter dem Punkt "Bekanntmachungen".

- Der Konsum von alkoholischen Getränken wird im Kreis Tuttlingen komplett im öffentlichen Raum untersagt. Im Schwarzwald-Baar-Kreis gilt dies nur zwischen 19 und 6 Uhr des Folgetages.

Von Ausgangssperren, die die baden-württembergische Landesregierung am Donnerstag angekündigt hatte, ist in den Verfügungen bislang nicht die Rede.

Diese verschärften Regeln gelten ab Samstag, 5. Dezember, und sind bis zum 20. Dezember terminiert. Außer Kraft treten die Regeln früher, wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in sieben aufeinander folgenden Tagen unter 200 liegt.