Steigt einem ab sofort auf offener Straße ständig der süßliche Geruch von Cannabis in die Nase? Eher unwahrscheinlich, denn die gesetzlichen Verbotszonen decken – zumindest im Zollernalbkreis – vielerorts größere Bereiche ab. Das veranschaulicht eine Karte, die online für jedermann frei zugängig ist.
Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene in ganz Deutschland – und damit auch im Zollernalbkreis – erlaubt. Alle Personen ab 18 Jahren dürfen zum Zwecke des Eigenkonsums bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen und bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen.
Allerdings gibt es einige Einschränkungen. Wo jetzt geraucht werden darf – und wo nicht – wird auf der sogenannten „Bubatzkarte“ veranschaulicht. Dabei handelt es sich um eine Berechnung der Verbotszonen anhand von Kartendaten aus OpenStreetmap. Dabei werden um die Verbotszonen, welche in Paragraf 5 des Cannabisgesetzes festgelegt sind, rote Kreise im Abstand von 100 Metern gezogen. Diese gelten als Maximum an Sichtweite zu einer Einrichtung. Zwar haben die Angaben keinen Anspruch auf Richtigkeit, doch die Karte kann als erste Orientierung dienen.
Kiffen auf dem Kinderspielplatz? Nein!
Allgemein gilt überall: Der öffentliche Konsum von Cannabis ist in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in Sportstätten grundsätzlich verboten. Das Konsumverbot gilt nicht nur unmittelbar vor Ort, sondern auch im umliegenden Radius bis 100 Meter Sichtweite. Auch in Fußgängerzonen ist der Konsum von Cannabis zwischen 7 und 20 Uhr untersagt. In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist der Konsum von Cannabis grundsätzlich verboten.
Wie sieht die Lage im Zollernalbkreis aus? Hier sticht Balingen durch viele rote Flächen hervor, insbesondere im Bereich des Schulzentrums Längenfeld und der Phillip-Matthäus-Hahn Schule sowie der Lauwasenschule und den umliegenden Kindergärten zeichnet sich eine große Verbotszone ab. Kiffen ist hier also grundsätzlich verboten, tagsüber fallen außerdem die Fußgängerzonen als weitere Verbotszonen aus.
Kiffen in der Kneipe? Kommt drauf an.
Gleiches gilt für Hechingen: Durch Kindergärten und Spielplätze einerseits und Schulen und Sportgelände andererseits entsteht eine fast durchgängige Verbotszone im Bereich der Innenstadt und weiter darüber hinaus.
In Albstadt ist ebenfalls vor allem der Bereich um das Gymnasium Ebingen und die umliegenden Sportanlagen sowie der Bereich um die Schalksburgschule rot markiert. Insgesamt sind die Verbotszone hier aber etwas weiter auseinander und so gibt es größere Bereiche in denen der Konsum von Cannabis zunächst legal ist.
Allerdings: Im Sinne des Hausrechts ist es beispielsweise Gastronomen erlaubt, Kiffen in ihren Räumen oder auf ihrem Gelände auch weiterhin zu verbieten. Somit könnten noch weitere Bereiche zu Verbotszonen werden.
Die Übersicht
Die Bubatzkarte
Die sogenannte „Bubatzkarte“ kann unter bubatzkarte.de/#14/48.3488/8.9853 aufgerufen werden.