Wo darf im Zollernalbkreis gekifft werden – und wo nicht? Die „Bubatzkarte“ dient als erste Orientierung. Foto: OpenStreetMaps/Bubatzkarte

Steigt einem ab sofort auf offener Straße ständig der süßliche Geruch von Cannabis in die Nase? Eher unwahrscheinlich, denn die gesetzlichen Verbotszonen decken – zumindest im Zollernalbkreis – vielerorts größere Bereiche ab. Das veranschaulicht eine Karte, die online für jedermann frei zugängig ist.

Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene in ganz Deutschland – und damit auch im Zollernalbkreis – erlaubt. Alle Personen ab 18 Jahren dürfen zum Zwecke des Eigenkonsums bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen und bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen.