Am Montag tritt das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis in Kraft. Foto: IMAGO/Sven Simon/IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON

Nach jahrelangen Diskussionen in Politik und Medizin ist Kiffen ab Montag in Deutschland erlaubt – allerdings mit zahlreichen Einschränkungen.

Nach jahrelangen Diskussionen in Politik und Medizin ist Kiffen ab Montag in Deutschland erlaubt - allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Zum 1. April tritt das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis in Kraft. Volljährige dürfen damit bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen und den Stoff auch selbst anbauen. Verboten bleibt der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten. 

Zuhause ist die Aufbewahrung von bis zu 50 Gramm Cannabis erlaubt, für den Eigenanbau dürfen drei Pflanzen gezogen werden. Vom 1. Juli an sollen Anbau und Abgabe über Anbauvereine, sogenannte Cannabis-Clubs, ermöglicht werden. Im Straßenverkehr bleibt es dabei, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss verboten ist.

Was gilt für Autofahrer

Und was heißt das für Cannabis am Steuer? Vorerst gilt die strikte Linie weiter, dass schon beim bloßen Nachweis des berauschenden Stoffes Geldbußen oder Punkte in Flensburg drohen. Jetzt kommt aber - wie bei der 0,5-Promille-Marke für Alkohol - ein Grenzwert in Sicht, wie viel des Cannabis-Wirkstoffes THC noch tolerierbar sein soll.

Eine Expertenkommission legte am Freitag einen Bericht vor und empfiehlt einen gesetzlichen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum. Für eine Umsetzung ist jetzt der Bundestag am Zug.