Auf dem Wimberg sollen vier Häuser der Stiftung Hoffnungsträger mit insgesamt 32 Wohnungen entstehen. Grafik: andOFFICE

Hoffnungsträger erhält Fläche für Mehrfamilienhäuser auf dem Wimberg. Bedingungen festgelegt.

Calw-Wimberg - Ein Thema, das in den vergangenen Monaten immer wieder für Wirbel gesorgt hatte, ist der geplante Bau der Stiftung Hoffnungsträger von vier Mehrfamilienhäusern auf dem Wimberg. Das Projekt ist bereits beschlossene Sache – wenn auch mit strikten Auflagen für die Stiftung.

Das Bauprojekt der Stiftung Hoffnungsträger sieht vor, im Neubaugebiet Waldsiedlung auf dem Wimberg vier Häuser mit insgesamt 32 Wohnungen zu schaffen – zu Preisen, die rund 30 Prozent unter dem ortsüblichen Preis für Neubauwohnungen liegen sollen.

Im März hatte Marcus Witzke, Geschäftsführer und Vorstand der Hoffnungsträger-Stiftung, die Pläne im Gemeinderat erstmals vorgestellt. Die meisten Räte reagierten damals zunächst offen gegenüber dem Bauprojekt. Nachdem die Öffentlichkeit von den Plänen erfuhr, kam jedoch immer wieder Kritik auf. Geschürt vor allen Dingen durch Gerüchte, die nicht abflauen wollten.

Grund für die Unsicherheit bei etlichen Bürgern war – und ist laut einem Schreiben, das dem Schwarzwälder Boten vorliegt – nach wie vor die Tatsache, dass die Stiftung Hoffnungsträger üblicherweise Häuser baut, in denen 50 Prozent der Bewohner Flüchtlinge oder ehemalige Straffällige sind. Obwohl der Geschäftsführer sowie Oberbürgermeister Ralf Eggert immer wieder betonten, dass das in Calw nicht der Fall sein wird, glaubten Kritiker nicht daran.

Nun ist es aber schwarz auf weiß festgeschrieben – und wird in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 26. September, der Öffentlichkeit verkündet. Der Gemeinderat hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit festgelegt, dass das Grundstück mit einer Fläche von 4510 Quadratmetern an die Stiftung veräußert wird, zum Preis von 260 Euro pro Quadratmeter (insgesamt etwa 1,2 Millionen Euro).

Im Vertrag werde laut Sitzungsvorlage zudem festgelegt, dass der "Wohnraum nicht schwerpunktmäßig an geflüchtete Menschen, ehemalige Straffällige und sonstige Zwecke zur Umsetzung von Resozialisierungsprojekten vermietet werden". Vorgesehen sei laut Vorlage vielmehr "die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Jedermann".

Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis nötig

En Détail bedeute das, Menschen aus einem Nicht-EU-Land dürfen nur dann einziehen, wenn sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis vorweisen, erläutert OB Eggert auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten. Zudem seien Menschen von der Vermietung ausgeschlossen, die einen Eintrag im Vorstrafenregister hatten oder haben. Der Wohnraum sei daher ausschließlich für Menschen geplant, die sich andere Wohnungen schlicht nicht leisten können. Witzke verwies damals zum Beispiel auf "die alleinerziehende Krankenschwester"