Solche Bilder der Straßen kennt man sonst nur aus Irland, nicht aus Calw. Foto: Privat Foto: Schwarzwälder Bote

Verkehr: Schäfer treiben große Zahl Tiere durch Hirsau / Ordnungsamtsleiterin erläutert Rechtsgrundlagen

Calw-Hirsau. "Ich glaub’, ich steh’ im Wald" – oder vielleicht eher in einer Schafherde – das dürften sich dieser Tage einige Verkehrsteilnehmer gedacht haben, die in Hirsau unterwegs waren. Denn dort wurde eine große Zahl der Tiere mitten durch den Ort getrieben. Doch darf man das so einfach? Und wie muss man den Verkehr regeln?

Auskunft darüber gibt Irene Stamer, Leiterin des Calwer Ordnungsamtes auf Anfrage unserer Zeitung. Zuständig sei für einen solchen Fall das Veterinäramt des Calwer Landratsamtes. Wer seine Tiere über Kreisgrenzen treibe, müsse dort eine Genehmigung beantragen. Aber: Das Wandern mit einer Schafherde "innerhalb eines Ortes bedarf keiner solchen Genehmigung", erläutert Stamer.

Die rechtlichen Grundlagen für das Verhalten im Verkehr seien dagegen in Paragraf 28 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Dort steht geschrieben, dass Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, von der Straße fernzuhalten sind. Zulässig sei dies jedoch, wenn geeignete Personen – wie ein Schäfer, der ausreichend auf die Tiere einwirken könne – diese begleite.

Mindestens zwei Treiber bei Dunkelheit erforderlich

Für den Schäfer, der seine Herde auf einer Straße treibe, gelte übrigens das Rechtsfahrgebot sinngemäß.

Gesondert geregelt ist darüber hinaus, wie eine Herde beleuchtet werden muss, falls die Viehtreiber bei Dämmerung, Dunkelheit, oder sonstigen schlechten Sichtverhältnisse unterwegs sind. Dann sind die Tiere laut Straßenverkehrsordnung mit einer nicht blendenden weißen Leuchte nach vorn und einer roten am Ende ausreichend abzusichern. Entsprechend seien mindestens zwei Treiber erforderlich, so die Leiterin des Ordnungsamtes. Ein Verstoß stelle eine Ordnungswidrigkeit dar.

Verkehrsteilnehmern, die sich unversehens mit einer Tierherde auf der Straße konfrontiert sehen, empfiehlt Stamer in erster Linie Ruhe zu bewahren und nicht zu hupen. Ist der Motor an, dürften zudem keine elektronischen Geräte wie Smartphones benutzt werden. Wer zuwider handle, begehe eine Ordnungswidrigkeit.