Das Punktesystem für die Vergabe städtischer Grundstücke wurde verändert. Foto: © Alexander Raths – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gemeinderat beschließt Überarbeitung des Punktesystems / Vorteil für Flächensparer

Das Punktesystem für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke wird angepasst. Das beschloss jüngst der Gemeinderat. Vorteile bringt das neue System für Schwangere, Menschen, deren Eltern in Calw verwurzelt sind, und Doppelhaus- oder Reihenhaus-Bauer, die sich einen geeigneten Bauplatz teilen.

Calw. Seit dem Jahr 2011 gilt für den Verkauf städtischer Bauplätze in Calw ein Punktesystem. Wie in vielen anderen Gemeinden wurden dabei feste Kriterien geschaffen, um Grundstücke gerecht verteilen zu können, wenn es mehrere Bewerber gibt. Dieses System wurde nun überarbeitet und um schriftlich fixierte Vergaberichtlinien ergänzt, um die Vorgehensweise nachvollziehbarer zu machen.

Ergänzungen

Neu ist nun, dass nicht nur Kinder, die bereits auf der Welt sind, Punkte bringen, sondern auch bereits eine Schwangerschaft. Darüber hinaus stimmte der Gemeinderat auch einem Vorschlag des Stammheimer Ortschaftsrates zu, nach dem auch zwei Punkte angerechnet werden, wenn mindestens ein Elternteil von mindestens einem Bewerber seit zehn Jahren oder mehr in Calw lebt.

Sollte jemand aber beispielsweise viele Jahrzehnte lang in Calw gelebt haben, dann wenige Jahre in einem anderen Ort und nun seit beispielsweise erst fünf Jahren wieder im Stadtgebiet, dürften die zwei Punkte dennoch angerechnet werden, erläuterte Patrick Sekinger von der Abteilung Liegenschaften auf Anfrage. Denn: In begründeten Einzelfällen könne die Stadt eine Ermessensentscheidung treffen und zulassen.

Neu ist ebenfalls, dass die Punkte mehrerer Bewerberpaare, die gemeinsam auf einem geeigneten Grundstück ein Doppel- oder Reihenhaus errichten wollen, zusammengerechnet werden. Ein klarer Vorteil gegenüber einem einzelnen Bewerberpaar, das auf demselben Grundstück "nur" ein Einfamilienhaus bauen wollen würde. Diese Regelung, die von Hans Necker (Neue Liste Calw) in der Sitzung vorgeschlagen wurde, soll gewissermaßen jene belohnen, die flächensparend bauen.

Anpassungen

Weitere Vergabekriterien wurden konkretisiert oder angepasst. Die vier Punkte, die ein Bewerber erhält, der seinen Arbeitsplatz in Calw hat, gibt es nur, wenn es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen – auch Teilzeit – handelt. Bei Selbstständigen und Gewerbebetreibenden muss ein Gewerbe mit einem Einkommen vergleichbar und mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung angemeldet sein. Der Sitz oder die Betriebsstätte muss in Calw liegen. Und die drei Punkte, die ein Bewerber dafür bekommen kann, dass er in der Vergangenheit bereits im Calwer Stadtgebiet gelebt hat, gibt es nun nur noch, wenn es mindestens zehn statt (wie zuvor) fünf Jahre waren.

Weitere Regelungen

Bei Punktgleichheit entscheidet die größere Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Sollte dies nicht zu einer Entscheidung führen, entscheidet das Los. Jeder Bewerber kann nur ein Baugrundstück erwerben. Paare gelten hierbei als ein Bewerber. Es wird die Person gewertet, welche die höhere Punktzahl erreicht. Grundsätzlich können sich Bewerber auf bis zu fünf Bauplätze bewerben. Die Priorität ergibt sich aus der Reihenfolge der genannten Baugrundstücke.

Mit der Zuteilung wird der Bauplatz für den Bewerber für bis zu acht Wochen vorgemerkt. In diesem Zeitraum sollte der Kaufinteressent die Details zum Bauvorhaben, einschließlich der Finanzierung, abklären. Gegen eine Gebühr von 2000 Euro könnte dem Interessenten eine Verlängerung der Vormerkung eingeräumt werden.

Vertragsstrafen

Wenn das alles in trockenen Tüchern ist, muss das Gebäude innerhalb von drei Jahren ab Grundstücksübergabe stehen. Und die Häuser müssen mindestens fünf Jahre ab Fertigstellung selbst genutzt und dürfen so lange auch nicht verkauft werden – sonst drohen Vertragsstrafen. Auch hier gibt es übrigens Ausnahmen – und zwar "wenn die Fortführung der Eigennutzung und/oder das Veräußerungsverbot eine unbillige Härte darstellt. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen von wichtigen Gründen, zum Beispiel Arbeitsplatzverlust, Trennung der Partner, Tod, Wegzug durch Arbeitsplatzwechsel (mindestens 50 Kilometer Fahrstrecke vom Wohnort entfernt), berufsbedingter Auslandsaufenthalt, Umzug aus dringenden gesundheitlichen Gründen oder zur Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen".

Für Fehlangaben innerhalb des Bewerbungsverfahrens wird eine Strafe von 50 Prozent des Kaufpreises für das Grundstück fällig.

Eine Nachzahlung in Höhe von 25 Prozent des Kaufpreises droht für den Fall, dass das Wohnhaus nach Fertigstellung nicht für mindestens fünf Jahre selbst zu Wohnzwecken genutzt und/oder vor Ablauf dieser Frist weiterverkauft wird.