Die Dolmetscherin (Vordergrund) sowie Richter und Anwälte vor Prozessbeginn. Foto: Bernklau

Quartett flüchtet im April 2019 aus Klinikum Nordschwarzwald. Verfahren gegen zwei der Männer beginnt.

Tübingen/Calw - Wegen Corona ist der erste Prozess gegen vier Ausbrecher im März geplatzt. Jetzt hat vor dem Landgericht Tübingen ein neues Verfahren gegen zwei der Männer begonnen, die im April 2019 aus dem Klinikum Nordschwarzwald geflüchtet waren.

Ein Gefängnisausbruch an sich ist nicht strafbar. Das gilt auch für die spektakuläre nächtliche Flucht, die einem Quartett vor gut einem Jahr aus der geschlossenen Entzugsabteilung der Landesklinik Nordschwarzwald oberhalb von Calw-Hirsau gelungen war – für wenige Stunden. Die ersten zwei Ausbrecher sind deshalb wegen der Mittel angeklagt, mit denen sie ihre Flucht bewerkstelligten: Raub, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung zweier Pflegekräfte.

Das Duo, das jetzt vor der Großen Strafkammer unter Vorsitz von Gerichtspräsidentin Manuela Haußmann steht, könnte unterschiedlicher kaum sein: ein 33-jähriger Lastwagenfahrer aus Tschetschenien, Untersuchungshäftling mit russischer Staatsangehörigkeit, verheiratet. Und ein 1983 geborener Mann aus Baden, der eine lange Drogen-und Gefängniskarriere hinter sich, damals aber eigentlich nur noch 17 Monate Strafhaft vor sich hatte.

Die beiden Männer waren laut Anklage wohl nicht Planer und Rädelsführer des Ausbruchs in der Nacht zum 11. April vergangenen Jahres. Aber beiden fielen wichtige Rollen zu.

Die Männer versteckten sich unter einer Brücke vor dem Hubschrauber

Der Tschetschene, der kaum Deutsch spricht, entriss auf ein Zeichen hin einer Pflegerin ihr Telefon und den Schlüsselchip, was zwei Komplizen bei dem Pflegekollegen nicht sofort gelang. Der andere Angeklagte war dann die Vorhut beim Öffnen der Schleusen und Türen, nachdem die Bewacher eingesperrt und zwei Chips sowie die alarmfähigen Handys im Besitz der Ausbrecher waren.

Das Quartett entwich damals durch den Haupteingang, schlug sich gemeinsam durch den dunklen Wald von der Hochfläche hinunter ins Nagoldtal und konnte sich bis zum Morgengrauen unter einer Brücke vor dem Suchhubschrauber mit Wärmebildkamera und vor den eingesetzten Spürhunden verstecken. Das jetzt angeklagte Duo konnten Polizeibeamte dann aber am Bahnhof Hirsau stellen und festnehmen, kurz bevor der erste Frühzug in Richtung Pforzheim einfuhr. Die beiden anderen Ausbrecher spürten die Suchtrupps wenige Stunden später an der Bahnstrecke vor Bad Liebenzell (Kreis Calw) auf.

Am ersten Prozesstag schilderten die beiden Angeklagten den Ausbruch aus ihrer Sicht, der eine sehr ausführlich und detailliert, der andere, der Tschetschene, gedolmetscht in eher knappen Umrissen. Beide wollen erst am Fluchttag in die Ausbruchspläne der anderen Häftlinge einbezogen worden sein: Man habe auf eine "Überzahlsituation" gegenüber den unbewaffneten Bewachern gewartet. Beide betonten, wirkliche Gewalt weder geplant noch angewendet zu haben.

Beide Ausbrecher nannten die Flucht eine "Dummheit". Denn ihr Haftende wäre – im Gegensatz zu den Komplizen, von denen für einen sogar unbefristet Sicherungsverwahrung verhängt war – durchaus für eine nähere Zukunft absehbar gewesen.