Juristisch nicht haltbar: das Hausverbot von Bürgermeister Ebert für Mitarbeiter des Schwarzwälder Boten. Foto: Eyrich

Burladinger Bürgermeister Harry Ebert verhängt im Dezember Betretungsverbot. Mit Kommentar

Burladingen - Auskunft über die juristischen Auseinandersetzungen ihres Bürgermeisters verlangten am Donnerstag Stadträte in Burladingen. Harry Ebert bemüht Anwälte in Sachen Ärztehaus, aber auch gegenüber der Presse. Hierbei geht es um ein Hausverbot.

Das "Betretungsverbot für sämtliche städtischen Einrichtungen" hatte Ebert Anfang Dezember verhängt.

Und das ist längst nicht alles. Seit Harry Ebert Anfang vorigen Jahres auf Konfliktkurs mit Ärztehaus-Investor Kaspar Pfister und dem Burladinger Gemeinderat gegangen war, suchte er mehr und mehr die Konfrontation mit der Presse. Ebert missfiel in diesem Konflikt die Berichterstattung der Lokalzeitungen, die nicht immer in seinem Sinne und nicht immer schmeichelhaft für den Bürgermeister war.

Harry Ebert reagierte auf seine Art: Fortan verweigerte er sich vollständig der Presse. Die Stadt verschickt, was andernorts üblich ist, keine Pressemitteilungen. Auch gab es im Burladinger Rathaus keine Pressestelle, an die entsprechende Anfragen gerichtet werden konnten. Hinzu kam nun, dass Ebert die städtischen Mitarbeiter anwies, nicht mit der Presse zu sprechen und keinerlei Auskunft zu erteilen.

So etwas ist für Zeitungsleute nicht angenehm, hinderte sie aber nicht daran, weiterhin die relevanten Themen aufzugreifen, zu recherchieren und zu berichten.

Ebert griff zu anderen Mitteln: Anfang Dezember vorigen Jahres bat er den Redaktionsleiter unserer Hechinger Lokalredaktion zum Gespräch ins Burladinger Rathaus. Nachdem er sich über "verletzende" und "übertrieben negative" Berichte beklagt hatte, drohte er unverhohlen: Sollte die zuständige Reporterin nicht aus der Berichterstattung über die Burladinger Kommunalpolitik abgezogen werden, werde er dafür sorgen, dass etliche Schwarzwälder-Bote-Leser ihr Abonnement kündigen. Und Ebert kündigte ein Hausverbot für die städtischen Gebäude und Einrichtungen an.

Ein entsprechendes Schreiben lag in der Lokalredaktion Hechingen wenige Tage später auf dem Tisch. Unter dem Briefkopf der Stadt Burladingen sprach Harry Ebert darin das Betretungsverbot aus. Er untersage Mitarbeitern des Schwarzwälder Boten, "städtische Einrichtungen jedweder Art zu Zwecken der Presseberichterstattung aufzusuchen." Und: "Dies gilt nicht nur für die Stadtverwaltung im engeren Sinne, sondern auch für andere städtische Gebäude wie beispielsweise Jugendmusikschule, Feuerwehrhäuser, Kindergärten, Hallenbäder usw..." Ebert machte nur eine Einschränkung: Nicht betroffen seien Veranstaltungen, zu denen die Öffentlichkeit eingeladen ist. Abschließend auch hier eine Drohung: "Ich weise darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen diese Untersagung von uns strafrechtlich verfolgt werden", schrieb der Bürgermeister.

Unter solchen Voraussetzungen wird Berichterstattung schwierig. Deshalb übernahmen an dieser Stelle die Juristen den Vorgang. Mit Schreiben vom 31. Januar teilte die Rechtsabteilung der Südwestdeutschen Medienholding (SWMH), die den Schwarzwälder Boten vertritt, Bürgermeister Harry Ebert mit, dass sowohl das Betretungsverbot als auch die systematische Auskunftsverweigerung und ebenso die Anweisung städtischen Personals, Auskünfte auf Presseanfragen kategorisch zu verweigern, "evident rechtswidrig" sind. Sie bezieht sich damit auf die im Grundgesetz geschützte Pressefreiheit.

Vor diesem Hintergrund forderten die Juristen den Bürgermeister auf, das Betretungsverbot zurückzunehmen und den im Pressegesetz verankerten Auskunftspflichten nachzukommen.

Und das hat Harry Ebert getan – wohl auf Anraten seiner Anwälte. Mit Schreiben vom 20. Februar teilte die Kanzlei Voelkner & Partner aus Reutlingen mit, dass das Hausverbot zurückgenommen werde und die Stadt Burladingen künftig Presseanfragen beantworten wolle.

So ganz vom Tisch dürfte das Thema damit allerdings nicht sein. Am Donnerstagabend in der Gemeinderatssitzung fragten Burladinger Stadträte nach den juristischen Auseinandersetzungen ihres Bürgermeisters. Harry Ebert beschäftigt Anwälte im Namen der Stadt nämlich nicht nur im Konflikt mit der lokalen Presse, sondern zudem sehr intensiv in der Auseinandersetzung um das Burladinger Ärztehaus.

Kommentar

Von Martin Wagner

Was Bürgermeister Harry Ebert da getan hat, ist ein Frontalangriff auf die Pressefreiheit. Wer Journalisten in ihrer Arbeit behindert, gegen sie ein Hausverbot verhängt, ihnen jede Auskunft aus dem Rathaus verweigert und sich "seine" Berichterstatter aussuchen möchte, der legt die Axt an einen der Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft. Dabei geht es nicht um uns Zeitungsleute, sondern um die Menschen in Burladingen, Gauselfingen, Hausen, Hörschwag, Killer, Melchingen, Ringingen, Salmendingen, Starzeln und Stetten. Es geht um ihr Recht, sich aus unabhängiger Quelle darüber informieren zu können, was sich in der Stadt und ihren Ortsteilen ereignet. Dieses Recht verteidigen wir als Medienhaus. Und das sollten wir alle tun. Oder möchten Sie Berichte lesen, die Ihr Bürgermeister für Sie ausgesucht hat? Ganz bestimmt nicht!