2018 wurde das Bürgerzentrum in Bad Imnau eingeweiht. Seitdem gibt es wegen dessen Nutzung immer wieder Probleme. Nachbarn klagen über Lärmbelästigungen. Foto: Gunar Haid

Seit Jahren schwelt der Streit um die Öffnungszeiten des 2018 eingeweihten Bad Imnauer Bürgerzentrums. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen will jetzt bestimmte Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen ermöglichen.

Am 16. November hatte das Landratsamt des Zollernalbkreises wonach die Öffnungszeiten im Bürgerzentrum zusätzlich auf Sonn- und Feiertage von 6 bis 22 Uhr erweitert.

Doch dagegen haben zwei Nachbarschaftsfamilien Klage wegen Nachtruhestörung beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht mit dem Ziel, die Nutzungsänderung für ungültig zu erklären. Die Stadt Haigerloch versuchte dies natürlich abzuwenden. Deshalb kam das Gericht am Dienstagvormittag vor Ort und verhandelte die Sache. Bei dieser Verhandlung waren auch Bürgermeister Heiko Lebherz, Bauamtsleiter Hans-Martin Schluck, Ortsvorsteher Robert Wenz, sowie Vertreter des Landratsamtes und der Riedlinger Firma ISIS (Schallimmissionsschutz) vertreten. Die klagenden Familien wurden durch die beiden Rechtsanwälte Bernhard Rauscher und Wilms vertreten. Über 30 Bürgerinnen und Bürger verfolgten gespannt die öffentliche Sitzung.

Viele Verstöße gegen die 22-Uhr-Grenze

Die Klagenden bemängelten vor allem über das unzureichende Verkehrskonzept, das für sie mit Lärmbelästigungen und Störung der Nachtruhe verbunden ist. Vor allem, wenn nach 22 Uhr nach Veranstaltungen oder Probeabenden im Bürgerzentrum Autos wegfahren. Sie hatte etliche solcher Verstöße notiert und dem Verwaltungsgericht übermittelt.

Die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Judith Fischer sowie Richter Julian Thüry stellten sich die Frage, was tatsächlich durch die Genehmigung des Landratsamt abgedeckt. Richterin Fischer hätte sich eine genauere Differenzierung wünschenswert, so Fischer. Es gebe hier keine klare Abgrenzungen, unterschiedliche Vorlagen sowie Missverständnisse und Unsicherheiten mit dem Veranstaltungsschluss, aber auch Fehler im Bauantrag, wie sich im Prozess herausstellte.

Nach 2,5 Stunden steht der Kompromiss fest

Nach mehreren Beratungspausen und 2,5 Stunden Diskussion wurde schließlich eine vorläufige Kompromisslösung gefunden. Die Stadt Haigerloch ist bereit, einen neuen Bauantrag mit neuen Schallemissionsmessungen auch im Außenbereich zu erstellen und den Klagenden vorab zur Durchsicht und Genehmigung zu übergeben.

In der neuen Nutzungsregelung sollen an Sonn- und Feiertagen keine geräuschintensive Veranstaltungen möglich sein, welche aber bis 20 Uhr beendet sein müssen. Dazu zählen Seniorennachmittage, Kindergartenbasare oder -feste, Ausschusssitzungen der Vereine sowie gesellige Veranstaltungen ohne laute Musik. Bis 22 Uhr muss das letzte Auto von den 16 ausgewiesenen Parkplätzen nach den Aufräumarbeiten weggefahren sein.

Sonderregelung für die Wahl 2024

Für die Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 soll eine Ausnahmeregelung gelten, da die Auszählung aus Erfahrung länger dauert. Diese Regelung gilt ab sofort in Form einer Probezeit bis zum 31. Juli 2024.

Bis dahin soll der neue Bauantrag seitens der Stadt Haigerloch eingereicht sein und dann nach erfolgter Genehmigung durch das Landratsamt künftig Gültigkeit haben.