Die "Freie Schule Brigach": Sie arbeitet nach reformpädagogischen Grundsätzen. Foto: Vaas

Verwaltungsgericht Freiburg untersagt Brigacher Lehranstalt Unterricht nach dem "Uracher Plan".

Brigach - Die "Freie Schule Brigach" darf nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Freiburg eine Gruppe von 13 Kindern nicht mehr nach dem "Uracher Plan" unterrichten. Die Schule hat angekündigt, gegen den Bescheid rechtlich angehen zu wollen.

Die "Freie Schule Brigach" im Schwarzwald-Baar-Kreis ist eine kleine, vor sieben Jahren gegründete Schule, die nach reformpädagogischen Grundsätzen arbeitet. Zum kommenden Schuljahr erwartet der Trägerverein "Selbstbestimmtes Lernen e. V." bis zu 20 neue Schüler. Da das reformpädagogische Konzept der Schule in dem kleinen Stadtteil von St. Georgen gut zum Konzept des "dezentralen Lernens" passt, auf dem der "Uracher Plan" basiert, habe man im vergangenen Herbst mit 13 Schülern einen Versuch dieser freien Art des Unterrichts gestartet, berichtet Vereinsvorstand Nicole Veit.

Beim "Uracher Plan" handelt es sich um ein Konzept der Reformpädagogik, bei dem die Schüler im Prinzip selbst bestimmen, was, wann und wie gelernt wird. Solche Reformkonzepte, die auf selbstbestimmtes Lernen der Kinder setzen, gibt es seit vielen Jahren.

Bekannt ist zum Beispiel die "Montessori-Pädagogik", die schon lange akzeptiert ist. Anders jedoch der "Uracher Plan", bei dem die Kinder von "Lernbegleitern" in der heimischen "Schulwohnstube" auch außerhalb der Schule angeleitet werden. Das Ziel: Die Schüler sollen selbständig genug werden, sich Lerninhalte aus eigenem Interesse heraus anzueignen. Von zentraler Bedeutung ist dabei das Engagement der Eltern. Am Ende sollen die Kinder den Haupt- oder Realschulabschluss ablegen können.
Regierungspräsidium bezweifelt, dass die Kinder der Schulpflicht nachkommen

So viel Selbstbestimmung ging der Schulbehörde im Freiburger Regierungspräsidium jedoch ein wenig zu weit: Sie untersagte diese Art der Beschulung, da bei dem Konzept letztlich die Frage offen bleibe, ob die Kinder denn hier überhaupt noch der Schulpflicht nachkommen. Der Trägerverein reichte eine Klage gegen das Verbot ein und legte zudem per Eilantrag Widerspruch beim VG ein.

Doch die Richter folgten inhaltlich der Schulbehörde: Das Konzept erfülle nicht die Ziele der Regelschule, so die Richter. Der "Uracher Plan" klingt in ihrer Sicht vielmehr ziemlich planlos: Es gebe keinen erkennbaren Lehrplan, die Qualifikation der "Lernbegleiter" sei nicht geregelt, das soziale Lernen in der Gruppe bleibe außen vor, und es gebe keine festen Unterrichtszeiten. Alles in allem entspreche der "Uracher Plan" nicht den Anforderungen an eine genehmigungsfähige freie Ersatzschule, so die Richter.

Dem hält Vereinsvorstand Veit entgegen, dass bei dem Konzept durchaus nach Plan und mit Lernkontrolle und Dokumentation des Lernerfolgs gearbeitet werde. "Weder die Verwaltungsrichter noch die Schulbehörde haben sich wirklich mit dem Konzept auseinandergesetzt", sagt Veit, die im "dezentralen Lernen" auch eine große Chance, zum Beispiel für chronisch kranke Kinder sieht, für die ein regelmäßiger Schulbesuch kaum zu machen ist.

Den Schulbehörden in Deutschland wirft sie ein rigides Beharren auf der Schulpflicht vor, wo es doch aus ihrer Sicht eigentlich primär um Bildung, nicht notwendigerweise um Anwesenheit im Klassenzimmer gehen sollte.

Voraussetzung für eine solche Schule sei allerdings ein funktionierendes familiäres Umfeld, so Veit weiter. Dort sei wissenschaftlich nachweisbar, dass beim Unterricht daheim doppelt so viel hängen bleiben könne wie beim Schulunterricht im Klassenzimmer.

Der Freiburger Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die "Freie Schule Brigach" will auf jeden Fall Widerspruch beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einreichen und weiter klagen.