Im Helios-Klinikum starb vor rund einem Jahr ein Mensch bei einem Brand. Foto: Verena Parage

Das Feuer in einer Pforzheimer Notaufnahme hatte tragische Konsequenzen: Nicht nur, dass ein fixierter Patient starb. Womöglich müssen sich auch sieben Klinikmitarbeiter vor Gericht verantworten. Zu Unrecht, findet eine Krankenschwester. Zu viel Verantwortung im Umgang mit aggressiven oder betrunkenen Patienten werde aufs Klinikpersonal abgewälzt.

Gut ein Jahr liegt der Brand in der Notaufnahme des Pforzheimer Helios-Klinikums zurück. Eine Tragödie.

 

Am späten Abend des 2. Mai 2023 brennt es in der Notaufnahme. Ein stark alkoholisierter und aggressiver Patient, den das Personal der Notaufnahme zuvor fixiert hat, kommt dabei ums Leben. Offenbar versuchte der 58-Jährige, sich mithilfe eines mitgeführten Feuerzeugs zu befreien.

Mitte April 2024 erhebt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim, in der Sache Anklage gegen sieben Klinikmitarbeiter – unter anderem, weil die Fixierung rechtswidrig gewesen sein soll.

Vorschriften sind das eine, der Klinikalltag ist das andere

Sind also die Mitarbeiter Schuld an der Tragödie? Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen die Antwort auf diese Frage geliefert.

Doch so einfach ist die Antwort nach Meinung einer Leserin nicht: Sie wohnt im Landkreis Calw, arbeitet seit mehr als zwei Jahrzehnten als Krankenschwester und möchte anonym bleiben – auch, um ehemalige Kollegen zu schützen. Denn Vorschriften sind aus ihrer Sicht das eine. Die Realität in den Krankenhäusern das andere.

Das sagt die Staatsanwaltschaft

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft richten sich gegen drei Ärzte und vier Pflegekräfte. Sie wirft vier von ihnen vor, sich der Freiheitsberaubung mit Todesfolge beziehungsweise der Beihilfe dazu schuldig gemacht zu haben. Bei den drei anderen – die erst nach der Fixierung mit dem Patienten befasst gewesen sein sollen – lautet der Vorwurf fahrlässige Tötung.

Sollte das Landgericht Karlsruhe ein Hauptverfahren eröffnen, dann drohen den sieben Angeschuldigten womöglich langjährige Haftstrafen.

Richterlicher Bereitschaftsdienst ist zuständig

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war die Fixierung des Patienten rechtswidrig. Die Krankenhausmitarbeiter hätten dafür eine richterliche Anordnung einholen müssen.

Für solche Fälle gibt es laut Hendrik Blaßies, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim, am Amtsgericht Karlsruhe einen richterlichen Bereitschaftsdienst. Dieser ist – außerhalb der normalen Dienstzeiten sowie an arbeitsfreien Tagen – von 6 bis 21 Uhr erreichbar.

„Keiner muss sich selber in Gefahr bringen“

Wird ein Patient aggressiv, können ihn Krankenhausmitarbeiter zuerst fixieren und dann nachträglich eine richterliche Anordnung einholen. „Keiner muss sich selber in Gefahr bringen“, erklärt Blaßies.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass zum Zeitpunkt der Fixierung ein Richter erreichbar gewesen wäre. Doch: „Es ist weder ein Richter noch die Polizei hinzugezogen worden“, erklärt der Staatsanwalt. Die Polizei wurde am 2. Mai erst um 22.38 Uhr informiert – als es in der Notaufnahme brannte.

Mann hätte durchsucht werden müssen

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Feuer entstand, als der stark betrunkene Patient versuchte, die Gurte der Fixierung mithilfe der Flamme des Feuerzeugs zu durchtrennen. Die Klinikmitarbeiter hätten den fixierten Mann durchsuchen müssen, erläutert Blaßies. Außerdem hätte der 58-Jährige durchgehend überwacht werden müssen. Beides war offenbar nicht der Fall.

Das sagt die Krankenschwester

„Nun ist sie also tatsächlich passiert, die Katastrophe, die wir schon so lange gefürchtet hatten“, schreibt die Krankenschwester aus dem Kreis Calw an unsere Redaktion.

Seit Jahren würden die Pflegekräfte und Mediziner in der Notaufnahme oder der Intensivstation mit aggressiven Patienten allein gelassen. „Diese unzumutbare Belastung“ durch alkoholisierte Patienten nehme „mit einer erschreckenden Häufigkeit“ zu. „Das sind keine Einzelfälle!“

„Wer schützt eigentlich uns?“

Die Verantwortung für diese werde einfach aufs Krankenhauspersonal abgewälzt. Früher habe die Polizei noch Ausnüchterungszellen gehabt – jetzt landen die Betrunkenen in der Notaufnahme. „Wer schützt eigentlich uns?“, fragt sich die Frau.

Natürlich müssten die Vorfälle in der Brandnacht aufgeklärt werden, und natürlich hätten die Mitarbeiter den Patienten durchsuchen müssen.

Aber ihr ist wichtig zu sagen: Der aggressive Patient „war grundsätzlich einfach mal zurecht fixiert“. So eine Fixierung mache das Personal nicht leichtfertig, sondern um sich zu schützen. Sie sagt indes auch: Sie habe nie wirklich miterlebt, dass dafür jemand eine richterliche Anordnung eingeholt hatte.

Überwachung rund um die Uhr passt nicht zur Realität

Nach eigenen Angaben hat die Kreisbewohnerin mehr als 20 Jahre lang auf der Intensivstation gearbeitet und unter anderem deshalb aufgehört, weil sie sich nicht mehr von aggressiven Patienten beschimpfen oder anspucken lassen wollte, um dann einen Richter um Erlaubnis fragen zu müssen, ob sie sich wehren dürfe – „während mir auch so schon viel zu wenig Zeit für die Patienten bleibt, die wirklich Hilfe brauchen“.

Dann das ist das nächste Problem: Fixierte Patienten müssen rund um die Uhr überwacht werden. Doch woher soll die Zeit dafür kommen, wo es ohnehin zu wenig Personal gibt?

Mit dem knappen Personal gar nicht möglich

Und sie fragt sich: Wie soll man „im laufenden Betrieb einer Notaufnahme mit überfüllten Wartezimmern und echten Notfällen auch noch diese ganzen gesetzlichen Bestimmungen umsetzen, um einem unzurechnungsfähigen, randalierenden Menschen Einhalt zu gebieten?!“ Das sei mit dem knappen medizinischen und pflegerischen Personal gar nicht möglich.

„Wir sind zu 100 Prozent dafür verantwortlich, dass denen nichts passiert. Aber wir können das gar nicht garantieren“, erklärt die Krankenschwester.