Auf dem Schulhof der Grundschule der Grund- und Werkrealschule in Blumberg soll sich der Vorfall ereignet haben – eine Drittklässlerin sprach mit einer Freundin in der Pause Türkisch und erhielt eine Strafarbeit. Foto: Lutz

Strafarbeit schlägt weiter Wellen. Anwalt für Familie aktiv. Vorfall während einer Pause.

Blumberg - Die Strafarbeit für eine Drittklässlerin in Blumberg, weil sie mit einer Freundin Türkisch sprach, sorgt weiter für Diskussion. Der Vorfall während einer Schulpause wird auch in den türkischen Medien intensiv berichtet.

Von Regierungspräsidium Freiburg mit der Schulaufsichtsbehörde kam am Donnerstagnachmittag eine ausführliche Stellungnahme. Darin weist das Staatliche Schulamt Donaueschingen die erhobenen Vorwürfe, die Schülerin sei diskriminiert worden, zurück.

Familie hat Anwalt eingeschalten

Der Vorfall hat sich bereits am 8. Juli auf dem Pausenhof zugetragen. So berichtet der Heidelberger Anwalt Yalcin Tekinoglu, den die Familie eingeschaltet hat. Tekinoglu ist nach eigenen Angaben bekannt, da er viele Diskriminierungsfälle vertrete. Am 15. Juli schrieb der Anwalt das Regierungspräsidium Freiburg an, legte Widerspruch gegen die Strafarbeit ein und forderte die Rücknahme. Wie der Anwalt berichtet, sei die Lehrerin, die die Strafarbeit vergab, bei dem Vorfall gar nicht dabei gewesen: "Es kamen andere Schüler, die haben das verpetzt."

Auf die türkischen Medien sei er nicht zugegangen, erklärt Tekinoglu. Eine Online-Plattform habe einen Bericht von seiner Facebook-Seite aufgegriffen, dann kamen die anderen Medien. Auch das türkische Generalkonsulat in Deutschland habe von dem Vorfall erfahren.

In Deutschland aufgewachsen uns bestens integriert

Die Familie in Blumberg sei in Deutschland aufgewachsen und bestens integriert, erklärt der Anwalt. Die Eltern hätten nach dem Vorfall zunächst ein persönliches Gespräch mit der Schule führen wollen, die Schule habe das abgelehnt und ein Telefonat angeboten.

Am Tag darauf habe die Mutter die Lehrerin angerufen. Nachdem die Familie einen Anwalt genommen habe, hätte die Schule dann ein Gespräch angeboten. Doch die Familie wollte dies nicht mehr, sie habe das Ganze dann rechtlich klären wollen. Für den Anwalt war das Vorgehen der Lehrerin "ganz klar rechtswidrig", es fehle an einer rechtlichen Grundlage. Für ihn ist auch "kein Ziel sichtbar, was mit der Strafarbeit erreicht werden soll.

Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg liest sich anders: Der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund liege an dieser Grundschule bei 43 Prozent. Die Kinder kommen aus 16 Nationen. Daher sei es für die Verständigung untereinander und für das Umsetzen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule wichtig, dass die Kinder und Lehrkräfte eine Sprache sprechen. Entsprechend werde das Thema "Warum sprechen wir in der Schule Deutsch?" in den Klassen regelmäßig thematisiert. "Die Regel ›Wir sprechen alle die deutsche Sprache‹ ist auch Bestandteil der Klassenregeln an der Schule, die jedes Schuljahr von allen Schülern gemeinsam aufgestellt werden und auch an Elternabenden vorgestellt und erklärt werden." In diesem Zusammenhang wurde laut der Behörde vereinbart, dass bei einem Verstoß gegen diese Regel ein Aufsatz zum Thema "Warum wir in der Schule Deutsch sprechen" zu schreiben sei. Das sei von der ersten Klasse an so.

Lehrerin hat mit Mutter telefoniert

Auf dieser Basis habe die Lehrkraft bei dem Vorgang am 8. Juli agiert. "Zwischen den Schülern war es am Klettergerüst auf dem Pausenhof in der Woche mehrfach zu Streitigkeiten gekommen. Zwei der Schülerinnen auf dem Klettergerüst sprachen zum wiederholten Mal in dieser Woche untereinander türkisch, worauf sich die anderen beteiligten Schüler bei der Lehrkraft beschwerten." Die Lehrkraft habe die Schülerin an die Regeln und die daraus folgenden Konsequenzen erinnert. Auf die Abgabe der daraufhin verordneten Strafarbeit habe die Lehrkraft bereits am darauf folgenden Tag bei einem Telefonat mit der Mutter eines der Mädchen verzichtet. Dennoch habe die Schülerin die Arbeit ohne Wissen seiner Eltern abgeliefert. Die daraufhin wiederholten Angebote der Schule zum klärenden Gespräch hätten die Eltern nicht angenommen sondern einen Anwalt eingeschaltet.

Die Schule und die Schulaufsicht, so heißt es weiter, bedauern, dass das Angebot eines persönlichen Gesprächs von den Eltern nicht angenommen wurde und die offensichtlichen Missverständnisse nicht auf diesem Wege ausgeräumt werden konnten. Das Staatliche Schulamt Donaueschingen werde sich gemeinsam mit der Schule dafür einsetzen, die Kommunikation mit den Eltern auf diesem pädagogischen Feld zu verbessern. Vor diesem Hintergrund weist die Schulverwaltung jedoch in aller Deutlichkeit die Kritik zurück, dies sei ein Beispiel für diskriminierende Haltungen.