Vereine erhalten Zuschüsse von der Gemeinde. Foto: Pixabay

Mit wie viel Euro werden die Vereine von der Gemeinde für was gefördert? Das legt die Vereinsförderrichtlinie fest. Die Neufassung hat der Gemeinderat erst einmal verschoben. Warum?

Bisingen - "Vereinsförderrichtlinie" hört sich bürokratisch an, ist es auch. Denn das Regelwerk ist ein wesentliches Instrument, um die Vereine vor Ort zu unterstützen, allerdings ist das leichter gesagt als getan.

Die aktuelle Richtlinie besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: Der allgemeine Teil legt fest, welche Grundförderungen vergeben werden. Diese sind für alle Vereine gleich.

Darüber hinaus wird nach der Art des Vereins nach diesen Kategorien unterschieden: Musik, Chor und sonstige kulturell tätige Vereine; Sportvereine und sonstige Vereine. So bekommt jeder Verein auf seine individuelle Art angepasste Zuschüsse von der Gemeinde.

Verwaltung Bisingen legt Entwurf vor

Und an genau dieser Stelle wird die Vereinsförderrichtlinie kompliziert, denn auf die Frage, welcher Verein unter welchen Bedingungen wie viel Euro erhält, lässt mehr als eine Meinung zu. Die Verwaltung hat einen Entwurf ausgearbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt.

Jugendarbeit im Fokus

Aus diesem Entwurf geht hervor, dass die neuen Richtlinien einen größeren Schwerpunkt auf die Förderung der Jugendarbeit legt. So bekommt jeder Verein für jeden Jugendlichen, der dem Verein angehört, einen Zuschuss von 15 Euro im Jahr. Zusätzlich sind hier bestimmte Sockelbeträge oder auch Mindestbeträge mit einer gewissen Staffelung vorgesehen.

Ein Verein mit 5 bis 10 Jugendlichen erhält einen Sockelbetrag von 250 Euro, mit 11 bis 30 Jugendlichen einen Sockelbetrag von 500 Euro und bei 31 bis 50 Jugendlichen 750 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit dem Grundzuschuss von 15 Euro je Jugendlichem berechnet.

Zuschüsse für Investitionen

Zudem sollen Investitionen stärker in den Förder-Fokus rücken. Wenn etwa ein Vereinsheim saniert oder umgebaut wird, würde die Gemeinde 25 Prozent der Kosten, maximal aber 25 000 Euro, zuschießen.

1300 Euro für Musiker

Im Entwurf heißt es wörtlich: "Die Gemeinde gewährt den kulturell tätigen Vereinen und Vereinigungen zur teilweisen Deckung der laufenden Aufwendungen, insbesondere für Personalaufwand, laufende Unterhaltungen, kleinere Anschaffungen usw. einen jährlichen Zuschuss in Form von Pauschalsätzen.

Diese betragen bei Musikvereinen 1300 Euro bei Gesangvereinen, Kirchenchören 500 Euro, bei sonstigen kulturell tätigen Vereinen 500 Euro. Die Beträge werden reduziert, wenn ein gemeindeeigener Raum, etwa für Veranstaltungen überlassen wird.

Pauschale für Strom

Sportvereine würden nach der neuen Richtlinie 1000 Euro pro Jahr; die Pflege von Sportanlagen wird nach der Anzahl der Quadratmeter bezuschusst. Für die Stromkosten für Umkleidekabinen gibt es pauschal 300 Euro. Vereine, die in die Kategorie "Sonstige" fallen, erhalten ebenfalls Pauschalen, die sich nach der Anzahl der Mitglieder richten.

Der Gemeinderat sieht bei dem Thema Redebedarf. Dieter Fecker stellte den Antrag, das Thema zu vertagen.

Er schlug vor, eine Arbeitsgruppe zu bilden, in der von jeder Fraktion ein Mitglied mitwirkt und stellte den Antrag, das Thema zu vertagen. Ihm gehe es darum, die Vereinsförderrichtlinie so gerecht wie möglich zu machen. Und weil dies mit intensiven Diskussionen und Ausarbeitungen verbunden sein wird, sagte er auch, dass er den Gemeinderat zeitlich nicht in der Lage sehe, über das Thema kurzfristig zu entscheiden.

Ergebnis wohl im Frühjahr

Den Beschluss über die neue Richtlinie hat das Gremium schließlich einstimmig vertagt, doch im Frühjahr sollte ein Ergebnis vorliegen, so der Plan der Verwaltung.