Der Stuhlberg in Ebhausen. Foto: Thomas Fritsch

In seiner jüngsten Sitzung stimmte der Gemeinderat Ebhausen der Wiederherstellung des Magerrasens im Gewann Stuhlberg/Hulben als erster Maßnahme aus der Biotopverbundplanung zu.

Die Maßnahme wird auf Kosten und in Regie des Landschaftserhaltungsverbandes Calw durchgeführt.

Ende Juli fand eine öffentliche Veranstaltung in Ebhausen mit Besichtigung der verschiedenen vorgeschlagenen Maßnahmen aus der Biotopverbundplanung statt. Als sehr hoch eingestuft wurde damals die Wiederherstellung des stark verbuschten Magerrasens am Waldrandbereich im Gewann Stuhlberg/Hulben.

Auch die Verwaltung erachtet dies als wichtig und im Hinblick auf die Tatsache, dass von nur zwei Privateigentümern das Einverständnis eingeholt werden muss, auch als umsetzungsrealistisch. Im Gespräch mit dem Landschaftserhaltungsverband Calw stellte sich heraus, dass dem LEV sehr an dieser Maßnahme gelegen ist. Zudem habe der LEV noch Finanzmittel für eine neue Maßnahme, erläuterte Bürgermeister Volker Schuler.

Beweidung mit Ziegen

Der LEV schlägt nun vor, schnell die Zustimmung der Privateigentümer einzuholen und dann bereits im Oktober/November die Erstpflege mit flächiger Entfernung der Gehölze durchzuführen. Langfristig soll durch eine Beweidung mit Ziegen die Freihaltung sichergestellt werden. Der LEV würde die Maßnahme in Eigenregie und auf eigene Kosten durchführen – die Gemeinde müsste nur für die gemeindeeigenen Grundstücke das Einverständnis erteilen.

Die Gemeinde Ebhausen will nun die anderen privaten Grundstücke erwerben, wenn dies erforderlich und möglich ist. Ein Planer der INA Südwest wird in der Folge die im Biotopverbund teilweise als Steckbriefe aufgelisteten Maßnahmen in eine konkrete Maßnahmenliste zusammenfügen – der Gemeinderat wird darüber im November beraten und dann Schwerpunkte für die kommenden Jahre festlegen.

Finanzierungsvarianten

Es gibt auch verschiedene Finanzierungsvarianten, welche für jede Maßnahme einzeln festgelegt werden. Zum einen kann die Maßnahme beim LEV angemeldet und mit ihm abgestimmt werden, umgesetzt werden könnte sie dann in Eigenregie.

Die Maßnahme könnte auch von der Gemeinde umgesetzt werden und durch Fördermittel aus der Landschaftspflegerichtlinie mitfinanziert werden. Oder aber: Die Maßnahme wird von der Gemeinde Ebhausen umgesetzt und im Gegenzug mit einem Plus auf dem Ökokonto bewertet.