Gott sei Dank fiel in Mönchweiler laut Polizei keiner der angerufenen auf die angeblichen Polizisten rein.Es entstand wohl kein Vermögensschaden. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Die Polizei warnt im Moment vor allem in Mönchweiler vor Anrufen von angeblichen Polizisten.

Eine Welle von Betrugsversuchen ist am Montag über viele Anwohner in Mönchweiler hereingebrochen. Zahlreiche Bewohner erhielten Anrufe von angeblichen Polizisten – dahinter verbargen sich tatsächlich jedoch nicht die Polizei, sondern Betrüger.

Die behaupteten dreist, dass Einbrecher in der Nachbarschaft der Angerufenen unterwegs sind. So wollten sie Informationen über deren Vermögen erhalten und dieses dann, im nächsten Schritt, „zur Sicherheit für die Angerufenen“ entgegennehmen.

Allen Angerufenen war diese Art des Telefonbetrugs bekannt und niemand händigte Geld oder Wertsachen an der Türe an die vermeintlichen Polizisten aus. Es kam zu keinen Vermögensschäden. Auch wenn die Gauner jetzt erfolglos blieben, warnt die Polizei vor dieser immer noch wirkungsvollen Betrugsmasche.

Empfehlung der Polizei

Hier die wichtigsten Empfehlungen ihrer Polizei, damit Sie nicht den Betrügern zum Opfer fallen: Die Polizei fragt nie nach Geld oder Wertsachen und nimmt diese niemals persönlich entgegen! Das gilt auch für vermeintliche Notare, Rechtsanwälte, Richter oder Zivilfahnder. Bei derlei Anrufen solle man misstrauisch sein und bei Verdacht immer bei die örtliche Polizei anrufen!

Auch wenn Angehörige unter mysteriösen Umständen anrufen und Geld fordern, es gelte zunächst die Angehörigen unter deren Telefonnummer direkt anzurufen und sich zu vergewissern, dass man diese auch am Telefon habe.

Bankbetrugsmasche ist neu

Über die teilweise bekannten Betrugsmaschen hinaus weist die Polizei noch auf eine neue Art hin: eine Bankbetrugsmasche. Bei der Kundinnen und Kunden werde dabei von den Betrügern unter der echten Nummer der Bank angerufen. Unter dem Vorwand, dass das „Push-Tan-Verfahren“ auslaufe, wird dann nach sensiblen Daten ausgefragt. Die Polizei warnt: „Geben Sie niemals Ihre Kartennummer oder eine TAN heraus.“ Es dürfe auch kein Auftrag per TAN freigegeben werden und vor allem: „Bank-Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter werden Sie niemals am Telefon zur Herausgabe dieser Informationen auffordern.“

Aktuell gibt es auch Kleinanzeigen, bei denen über das System „Sicher bezahlen“ seine E-Mailadresse und einen Link aufzurufen, bei dem mit einer TAN-Nummer die Bezahlung abschließen kann.

Das System „Sicher bezahlen“ gibt es wirklich, allerdings muss der Verkäufer jedoch nicht aktiv werden oder einem Link folgen. Sinn und Zweck dieses Bezahlsystems ist es, dass der andere Part sensible Informationen, wie Rufnummer, E-Mail-Adresse oder Bankverbindungen eben nicht erhält.

Es gelte immer die Absende-E-Mail-Adresse zu prüfen. Klickt man versehentlich doch den Link an, empfiehlt die Polizei über die bundesweit einheitliche telefonische Nummer 116 116 Konto und Kreditkarte sofort zu sperren.